KKMU-Umweltkreditprogramm über BCIE II
Die FZ-Maßnahme beinhaltet die Finanzierung von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen, umweltfreundliche Technologien und kleine regenerative Energieprojekte ("Umweltinvestitionen"), welche von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) getätigt werden. Hierzu setzt der BCIE den FZ-Entwicklungskredit zur Refinanzierung von Finanzintermediären in seinen Gründungsstaaten (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) sowie ggf. in Panama ein. Diese Finanzintermediäre reichen die Darlehensmittel an KKMU weiter, welche Umweltinvestitionen tätigen.
Die FZ-Maßnahme zielt darauf ab, die Nachfrage von zentralamerikanischen KKMU nach bedarfsgerechten, effizienten und nachhaltigen Finanzierungen von Umweltinvestitionen zu bedienen ("FZ-Modulziel"). Damit trägt es dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit von KKMU zu stärken und die Beschäftigungssituation in Zentralamerika zu verbessern ("EZ-Programmziel"). Gleichzeitig leistet es einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.
Vorgängerphase und Begleitmaßnahme: Die FZ-Maßnahme stellt eine Fortsetzung des KMU-Umweltkreditprogramms (BMZ-Nr. 2008 66 335) ohne wesentliche konzeptionelle Änderung dar. Zusätzlich soll der BCIE während der Implementierung der hier vorgestellten Folgephase von einem Consultant begleitet werden, welcher ihn insb. bei der Überprüfung von technischen Parametern bei den zu finanzierenden Umweltinvestitionen sowie bei der Sicherstellung und Einhaltung von international anerkannten Umwelt- und Sozialstandards beraten soll (Begleitmaßnahme).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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