KKMU Kreditprogramm zur Beschäftigungsförderung II (Kreditgarantie)
Der Covid-19-Schock verschärft die finanzielle Fragilität der Mehrheit der KKMU. Simulationen der Auswirkungen von Covid-19 auf die finanzielle Anfälligkeit der Unternehmen zeigen starke regionale und tätigkeitsbedingte Unterschiede. Konfrontiert mit einem starken Nachfrage- sowie Umsatzrückgang, wurden 10,8 % aller privaten Unternehmen vorübergehend geschlossen, insbesondere Kleinstunternehmen. Über 50 % sind von einer dauerhaften Schließung bedroht oder unter den gegenwärtigen Bedingungen unsicher im Bezug auf die Zukunft des Betriebs. Daraus resultieren verstärkte Ungleichheiten in Bezug auf Einkommen und Möglichkeiten der Unternehmen. Dem wirkt der Kreditgarantiemechanismus SARE entgegen, indem KKMU ermöglicht wird ihren pandemiebedingten Liquiditätsbedarf zu decken, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten sowie Arbeitsplätze zu sichern.
Das Ziel des Kreditgarantiemechanismus ist die Erhaltung sowie zusätzliche Schaffung des Zugangs zu Krediten für KKMU und neugegründete Unternehmen in Tunesien, die von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Das Vorhaben ist Teil des Covid-19 Maßnahmenpaketes für Tunesein. Der Mechanismus Soutien et Appui à la Résilience des Entreprises (SARE) wurde im März 2020 als eine Maßnahme im Rahmen der Unterstützung der Wirtschaft vor dem Hintergrund der Covid-19 Pandemie ins Leben gerufen und mittels eines Dekrets im April gegründet. Die Ver-waltung des Fonds wurde vom Finanzministerium der staatlichen Sociéte Tunisienne de Garantie SOTUGAR übertragen. Der Garantiemechanismus unterstützt über 16 Partnerbanken Unternehmen mittels Kreditgarantien für Betriebsmittelkredite. Die Kreditgarantien richten sich dabei an Unternehmen oder juristische Personen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 25 % bzw. 40 % zwischen 2019 und 2020 (März bzw. April) einbüßen mussten, sofern dieser Rückgang in direktem Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie steht. Die garantierten Kredite können für die Deckung von Betriebskosten und Schulden verwendet werden, die für die Aufrechterhaltung des Personals und die Wiederaufnahme der Tätigkeit unerlässlich sind. Dazu gehören u.a. Löhne, Mieten, Instandhaltung, Wasser, Energie, Gas und Telekommunikationskosten.
Mit dem FZ Vorhaben wird das vorhandene Garantiekapital für den staatlichen Mechanismus um 25 Mio. EUR (Zuschuss) erhöht.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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