Jugendbeschäftigung und Agro-Business (VP)
Im Rahmen des FZ-Moduls soll durch die Finanzierung von Klimaresilienzprojekten in der Land-wirtschaft mit Fokus auf Jugendliche und durch die Stärkung der Kapazitäten der Regierungen auf lokaler und nationaler Ebene zur Steigerung der Klimaresilienz, Ernährungssicherung und Jugendbeschäftigung beigetragen werden. Der FZ-Beitrag in Form eines Haushaltsmitteldarle-hens i.H.v. 31 Mio. EUR ist dabei als Ko-Finanzierung des FLLoCA Programms der Weltbank geplant. Es werden hier insbesondere zwei FLLoCA-Programmkomponenten mit den FZ-Darlehensmitteln parallel finanziert: 1) die mittels des Programm for Results (PforR) Instrument umgesetzte Komponente zur Finanzierung von an Auflagen gebundene Finanztransfers an Be-zirke (PforR 2); und (2) die mittels des Investment Project Financing (IPF) Instruments umge-setzte Komponente zur Kapazitätsförderung und Verbesserung der Koordination zwischen den relevanten Regierungsinstitutionen (IPF 1-3). In beiden Komponenten werden die Maßnahmen auf Landwirtschaft und Jugend fokussiert ("soft earmarking") und daher insbesondere Maßnah-men zur Klimaresilienz im Landwirtschaftssektor mit Fokus auf Jugendliche in den 16 Bezirken im Westen Kenias gefördert werden. Das Vorhaben wird hauptverantwortlich vom kenianischen Finanzministerium (The National Treasury and Economic Planning) umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die von der KfW über den Mechanismus des Financing Locally Led Climate Action (FLLoCA)-Vorhabens finanzierten und von National Treasury (NT), Kenia, als Träger umzusetzenden Maßnahmen wurden im Rahmen der USVP der Risikokategorie B (moderat) zugeordnet. Das Vorhaben umfasst keinerlei Landnahme, hat keine Auswirkung auf schützenswerte Habitate und beinhaltet keine Großbaustellen mit Camps. Bewaffnetes Sicherheitspersonal wird nicht eingesetzt und es ist nicht mit einem Zuzug von Arbeitern zu rechnen. Es werden keine gefährlichen Güter transportiert und es ist nicht mit einer Erhöhung des Schwerlastverkehrs zu rechnen. Bei der Durchführung der Maßnahmen kann es zu diversen kleineren Verletzungs- und Sicherheitsrisiken und Gesundheitsrisiken durch Covid 19 kommen und es besteht ein allgemeines Risiko der Diskriminierung vulnerabler Personengruppen. Die Auswirkungen und Risiken des Vorhabens sind jedoch vorhersehbar, temporär und umkehrbar und auf den Standort des Vorhabens begrenzt. Sie sind mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeidbar und minderbar. Der Träger ist für die Umsetzung dieser Gegenmaßnahmen verantwortlich. In der Planungsphase des Vorhabens wurde, unter Mitwirkung der Weltbank und unter Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, ein Stakeholder Engagement Plan erstellt und veröffentlicht. Es wird gemäß ESS 10 ein öffentlicher Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, über den Fragen oder Beschwerden eingereicht werden können. Dieser Mechanismus wird mit bereits bestehenden Mechanismen verknüpft. Eine Auswertung der Beschwerden und ihrer Behandlung wird Teil der regelmäßigen Berichterstattung durch den Träger sein.
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