JOR - UNICEF, Unterstützung des Bildungssektors durch syrische Flüchtlinge, Phase III
Der andauernde Bürgerkrieg in Syrien hat zu einem Zustrom von Flüchtlingen nach Jordanien geführt. Das Vorhaben unterstützt die Schaffung von Einkommen und Verbesserung der Lebensbedingungen syrischer Flüchtlinge in Jordanien. Darüber hinaus leistet es einen Beitrag zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten von syrischen Flüchtlingskindern in das jordanische Schulwesen. Es ist davon auszugehen, dass bis auf weiteres keine Rückkehr der Flüchtlinge nach Syrien möglich ist.
Übergeordnetes Ziel der SI-Maßnahme (Sonderinitiative Flucht) ist es, Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und damit den sozialen Schutz syrischer Flüchtlinge in Jordanien zu verbessern. Darüber hinaus soll die Qualität der Bildung an den Bildungsinstitutionen durch den Einsatz der syrischen Flüchtlinge verbessert werden. Syrische Flüchtlingskinder sollen von verbesserten Lebensbedingungen und Zukunftsperspektiven durch die Unterstützung von Schulen und Kindergärten (in aufnehmenden Gemeinen und den Flüchtlingslagern Azraq und Za'atari) sowie Makani-Zentren seitens syrischer Freiwilliger profitieren. Dadurch wird die Entstehung einer "verlorenen Generation" vermieden.
Direkte Zielgruppe sind syrische Flüchtlinge (ca. 1.490 Flüchtlinge pro Jahr), welche das bestehende Lehr- und Schulpersonal in den Bildungsinstitutionen unterstützen werden sowie in den Makani-Zentren in verschiedenen Rollen Bildungsangebote unterstützen. Indirekte Zielgruppe sind syrische Flüchtlingskinder (rd. 158.000 Kinder in Schulen und 60.000 Kinder in Makani- Zentren jährlich). Durch einen Beitrag von EUR 10 Mio. soll die dritte Phase (zweijährig) der SI-Maßnahme "Unterstützung des Bildungssektors durch syrische Flüchtlinge" in Jordanien finanziert werden. Die SI-Maßnahme wird vom Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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