IRQ - Building Resilience through Employment Promotion (BREP), Phase II

Das Vorhaben "Building Resilience through Employment Promotion II" (BREP II) schließt an die erste Phase mit einer zusätzlichen Finanzierung in Höhe von 18.299.700,0 Mio. EUR aus dem BMZ-Titel "Sonderinitiative Geflüchtete und Aufnahmeländer" an. Der Projektträger ist UNDP. Analog zu Phase I zielt BREP II auf die Verbesserung der Einkommenssicherheit und die sozio-ökonomische Inklusion der Zielgruppe in den Zielgebieten ab. Dazu werden Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten über die arbeitsintensive Rehabilitierung von zerstörter Infrastruktur und der Förderung von Unternehmen geschaffen.

Wie in der ersten Phase umfasst die Zielgruppe des Vorhabens Binnenvertriebene, Rückkehrende und die lokale Bevölkerung in den Gouvernoraten Anbar, Diyala, Ninewa, Kirkuk und Salah al Din. Diese Regionen sind von Konfliktfolgen und den Auswirkungen der COVID-19 Pandemie besonders stark betroffen, weisen aber gleichzeitig auch die größten Anteile an Binnenvertriebenen und Rückkehrenden auf.

Das Vorhaben adressiert auch die Bedürfnisse von besonders vulnerablen Gruppen, wie Personen mit Behinderung, Frauen und Jugendlichen. Projektaktivitäten zur Minderung der negativen sozioökonomischen Folgen der COVID-19 Pandemie werden in die Projektkomponenten integriert.

BREP II umfasst drei Komponenten: die Schaffung von 1) kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten über die Rehabilitierung von Wohnraum; 2) Beschäftigungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im landwirtschaftlichen Sektor sowie 3) die Unterstützung von Kleinst-, Klein- und mittelgroßen Unternehmen (KKMU) zur Stimulierung von Wachstum. Umgesetzt wird die Rehabilitierung von Wohngebäuden, kleinerer landwirtschaftlicher Infrastruktur sowie kommunaler Geschäftsflächen über Cash for Work (CfW) Maßnahmen. Darüber hinaus werden landwirtschaftliche Betriebe, Einzelpersonen und KKMU über Trainings, der Bereitstellung von Produktionsmitteln oder mit Zuschüssen unterstützt.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben Building Resilience through Employment Promotion (BREP) im Irak wird als B-Projekt plausibilisiert. Die zustimmende Bewertung beruht auf einer Einschätzung der Kategorisierungsantworten, der kursorischen Durchsicht von Hintergrundinformationen sowie Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten. Im Rahmen der Konzeptionierung des Vorhabens als offenes Programm können potenziell geringe-moderate negative Auswirkungen und Risiken auf Arbeiter, Ökosystem und Anwohner bei den vorgesehenen Maßnahmenpaketen 1-4 nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. Diese sollten jedoch mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid-, minder- bzw. bewältigbar sein. Mögliche Risiken umfassen die Bereiche Arbeitssicherheit, technischer Umweltschutz, sexualisierte Gewalt (Gender-based Violence) und Explosions-/Brandgefahren im Zusammenhang mit Kampfmittelrückständen und Fundmunition (UXO, IED). Hinzukommen mögliche Risiken, die sich aus machtpolitischen Asymmetrien in lokalen Entscheidungsprozessen und der Begünstigung einflussreicher Akteure "Elite Capture" im Zusammenhang der Auswahl von Projektmaßnahmen ergeben und zu sozialen Spannungen und intrakommunalen Konflikten führen können. Diese Gemengelage ist, zusammen mit der nach wie vor weit verbreiteten Beschäftigung von Minderjährigen, mit gewissen Reputationsrisiken verbunden. Um die Vermeidung und Bewältigung der hier beschriebenen Risiken und die gebotene Sorgfalt zu gewährleisten, ist grundsätzlich auch bei Vorhaben im Eilverfahren und der Übergangshilfe sowohl die nationale Umwelt- und Sozialgesetzgebung einzuhalten als auch den Nachhaltigkeitsanforderungen der KfW Entwicklungsbank Folge zu leisten (Weltbank ESSs, ILO Kernarbeitsnormen, IFC General EHS Guidelines sowie die sektorspezifischen EHS). Für Programme mit einer Vielzahl bisher noch unbestimmter Projektstandorte und einem breiten Spektrum unterschiedlicher Maßnahmenpakete (1-4) wird die Sorgfaltspflicht grundsätzlich über die Erstellung und Anwendung eines sogenannten Environmental and Social Management Framework (ESMF) zur Identifikation, Bewertung und Bewältigung von Umwelt- und Sozialrisiken gewährleistet. Dieses beschreibt, wie die Durchführungsorganisation (UNDP) mit Umwelt- und Sozialrisiken umgehen muss, also vom screening/categorisation bis hin zum Assessment der Auswirkungen und dem Management. Hierzu können bei Konkretisierung der einzelnen Maßnahmen bspw. die Durchführung von standortspezifischen E&S Assessments gehören, ganz sicher aber die Erstellung von standortspezifischen Umwelt und Sozialmanagementplänen (ESMPs) für alle Bauvorhaben oder Environmental and Social Code of Practices (ESCOPs), inkl, Stakeholder Engagement und Beschwerdemechanismus, für die kleinteiligen Cash-for-Work und landwirtschaftlichen Maßnahmen. Die Vergabe von Grants (1 und 4) sollte an die Ausschlussliste der KfW und ggf. weitere Kriterien geknüpft werden. Zudem ist im Rahmen des Vorhabens sicherzustellen, dass die Auswahl bzw. Vergabe von Projektmaßnahmen im Zuge eines inklusiven, partizipativen und transparenten Entscheidungsprozesses erfolgt, um so Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit im Vergabeprozess zu gewährleisten und marginalisierte Gruppen nicht von den Fördermaßnahmen auszuschließen. Obwohl die UNDP E&S Standards im Rahmen des GCF Akkreditierungsprozesses und einer KfW-internen Gegenüberstellung als wirkungsäquivalent zu den WB ESS bewertet wurden, sollten die zu erstellenden Safeguard-Dokumente auch Bezug zu den relevanten Standards der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie nehmen.

Land / Region / Institution Irak
Nummer 49129
Schwerpunkt Friedensentwicklung und Krisenprävention
Sektor 16020 - Beschäftigungsmöglichkeiten
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 18,3 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner UNDP EURO CONTRIBUT. ACCOUNT
Zuständige Abteilung Nahost, Afghanistan und Pakistan

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