Integrierter Ansatz Bildung und WASH, Phase II (UNICEF/KfW)
Die Zentralafrikanische Republik (ZAR) gehört, nicht zuletzt aufgrund seiner von gewaltsamen Machtübernahmen gekennzeichneten Historie zu einem der ärmsten Länder der Welt. Insbesondere das Bildungssystem leidet unter den Folgen der seit 2013 anhaltenden politisch-militärischen Krise, die Lernmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind stark eingeschränkt.
Ziel der Übergangshilfsmaßnahme ist es daher, die Resilienz von Kindern in der ZAR gegen das Risiko eines Schulabbruchs, eine Folge der dauerhaften Krise in der ZAR, zu steigern und darüber hinaus ihren Zugang und die Nutzung von Wasser- und Sanitäranlagen zu verbessern. Empfänger und Projektträger der Maßnahme ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF). Das Vorhaben besteht aus den integrierten Komponenten 1) Verbesserung zu inklusiven Bildungsangeboten, 2) die Verbesserung der Trinkwasser- und Sanitärversorgung sowie 3) Maßnahmen zur Prävention und Therapie von Mangelernährung. Die Maßnahmen beinhalten Infrastruktur- und Sachleistungen sowie Weiterbildungsangebote und Aufklärungsmaßnahmen. Der Finanzierungsbeitrag beträgt 16 Mio. EUR und der Durchführungszeitraum beträgt 36 Monate.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leichte bis moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Die sozialen Auswirkungen beziehen sich insbesondere auf Arbeiter und Anwohner während der Bauphase der geförderten Einzelmaßnahmen. Für Arbeiter ergeben sich Gesundheitsrisiken während der Bauarbeiten und soziale Risiken durch Nichtbeachtung arbeitsrechtlicher Standards durch die Träger der Bauvorhaben. Anwohner wiederum sind durch die Bauarbeiten selbst über eventuelle Lärm- und Staubemissionen betroffen, sowie möglicherweise unzureichende Sicherungsmaßnahmen im Baustellenbereich. Darüber hinaus ergeben sich Risiken durch potenziellen Bau auf Grundstücken, die Eigentum der Gemeinden oder Privatpersonen sind. Um die negativen Umwelt- und Sozialauswirkungen zu mitigieren, wurde mit dem Träger vereinbart, dass neben den relevanten nationalen Standards die Schutzpolitiken der Weltbank, die Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards der Weltbankgruppe sowie die ILO Arbeitsnormen angewendet werden müssen. Für das Vorhaben wurde durch die KfW ein generischer Umwelt- und Sozialmanagementplan bereitgestellt, der alle wesentlichen Risiken für Bauarbeiten dieses Umfanges enthält. Der Plan muss durch den Träger den Gegebenheiten der einzelnen Standorte angepasst werden und um Vorgaben gemäß nationalem Recht erweitert werden. Die Vorgaben dieses Planes sind in die Ausschreibungsunterlagen für die Einzelvorhaben zu übernehmen, deren Umsetzung muss durch den Träger überwacht werden. Darüber hinaus muss ein Beschwerdemechanismus eingerichtet werden, der es der Bevölkerung erlaubt, Vorfälle und Bedenken bezüglich des Vorhabens zu melden.
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