Innovationsförderung bei der Beschaffung erneuerbarer Energien und Vorbereitung regionaler Stromübertragungsprojekte
Südafrikas staatliches Ausschreibungsprogramm für erneuerbare Energien (Renewable Energy Independent Power Producers Procurement Program, REI4P) gilt als erfolgreich und maßgeblich verantwortlich dafür, dass Südafrika heute zu den führenden Investitionsstandorten für erneuerbare Energien (EE) unter den Schwellenländern zählt. Das geplante FZ-Vorhaben sieht Maßnahmen zur Weiterentwicklung des REI4P und zum Ausbau der regionalen EE-Aktivitäten des Programms vor. Das Energieministerium (DoE) hat anlässlich der Regierungsverhandlungen zwischen Südafrika und Deutschland im November 2016 um FZ-Unterstützung in den Bereichen der Weiterentwicklung der südafrikanischen EE-Förderung sowie im Ausbau der regionalen Stromübertragung zur Erschließung von EE-Potenzialen in der Region gebeten. Im Rahmen der Verhandlungen wurde beschlossen, einen in 2014 zugesagten FZ-Zuschuss i.H.v. 4 Mio. EUR zu diesem Zweck einzusetzen.
Mit dem FZ-Vorhaben wird ein Beitrag zur weiteren Verbesserung der Investitionsbedingungen für erneuerbare Energien in Südafrika und der Region geleistet (Modulziel). Das Vorhaben trägt zur Erreichung des EZ-Programmziels und zur weiteren Steigerung der deutschen Sichtbarkeit in der globalen Verbreitung der EE bei.
Die direkte Zielgruppe der FZ-Maßnahmen sind das dem Energieministerium zugehörige IPP-Office, das die Umsetzung des REI4P verantwortet und die privaten Energieproduzenten (IPPs). Indirekt profitieren alle Verbraucher Südafrikas (und der Region) von einer sicheren und klima- und umweltfreundlichen Stromversorgung.
Die Durchführung des FZ-Vorhabens wird inhaltlich durch das DoE-IPP-Office verantwortet. Formaler Empfänger und Projektträger ist die Development Bank of Southern Africa (DBSA). Die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen ist grundsätzlich in einem Memorandum of Agreement geregelt und die Arbeitsteilung für die Umsetzung des FZ-Vorhabens wird Gegenstand der Projektprüfung sein.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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