ILO Libanon: Beschäftigungsförderung durch arbeitsintensive Infrastrukturmaßnahmen (EIIP) (Phase IV)

Im Employment Intensive Infrastructure Programme (EIIP) wird primär kommunale Infrastruktur rehabilitiert oder gebaut. Dabei konzentriert sich das Projekt auf Gemeinden, die ökonomisch besonders vulnerabel sind und gleichzeitig eine hohe Zahl syrischer Flüchtlinge aufgenommen haben. Gerade hier sind die Gemeinden durch die zusätzlichen Anforderungen an die Basisinfrastruktur stark belastet. Die Infrastrukturmaßnahmen werden auf arbeitsintensive Art und Weise gebaut/ rehabilitiert, um so möglichst viele Arbeitsplätze für Cash-for-Work Arbeiter (syrische Flüchtlinge sowie vulnerable Libanesen) aus der Region zu schaffen.

Diese klassischen Maßnahmen des EIIP in Höhe von 15 Mio. EUR sollen nun einmalig um Wiederaufbaumaßnahmen nach der Explosion in Beirut in Höhe von 2 Mio. EUR ergänzt werden. Auch bei deren Umsetzung sollen die Grundsätze der Beschäftigungsoffensive Nahost (arbeitsintensive Maßnahmen, Zugang für Libanesen und Syrer) eingehalten werden. Die entsprechenden Maßnahmen umfassen die Rehabilitierung von öffentlicher Infrastruktur in Beirut (Gebäude, Straßen, Verkehrsinfrastruktur).

Wie in Phase I bis III soll die Zielgruppe des Vorhabens zu gleichen Teilen aus syrischen Flüchtlingen sowie vulnerablen Libanesen bestehen. Anders als in den vorhergehenden Phasen, soll die vierte Phase des EIIP alleinig von ILO umgesetzt werden (zuvor fand die Umsetzung gemeinsam durch UNDP und ILO statt). Dies entspricht auch einer Empfehlung der zu Beginn des Jahres durchgeführten Evaluierung des EIIP in Jordanien und im Libanon, die auf die hohen operativen Kosten bei der Umsetzung mit zwei UN Organisationen verwies. Die Gesamtkosten betragen 17 Mio. EUR. Phase IV wird voraussichtlich bis Juni 2024 umgesetzt.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Die vorliegende Phase des EIIP wurde hinsichtlich der Umwelt- und Sozialverträglichkeit analog zu den vorherigen Phasen in die Risikokategorie B eingestuft. Das bedeutet, dass potenzielle negative Auswirkungen überschaubar, in der Regel auf den spezifischen Standort der jeweiligen Einzelmaßnahme begrenzt und durch relativ einfache Gegenmaßnahmen zu mindern sind. Da die konkreten Baumaßnahmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststehen, ist für die Einzelvorhaben seitens ILO eine standortspezifische Bewertung der Umwelt- und Sozialrisiken durchzuführen, auf deren Grundlage die Freigabe der einzelnen Maßnahmen und ggf. die Festlegung des Bedarfs für weitere Studien erfolgt. Darüber hinaus ist ILO zur Einhaltung nationaler sowie internationaler Arbeits- und Sozialstandards verpflichtet. Das Nachhalten dieser Standards und Regeln wird durch die Bauaufsicht der durch ILO ausgebildeten und angestellten Social Safeguard Officers (SSO) gewährleistet. Ein Verstoß gegen diese Standards kann Strafzahlungen bis hin zu einer Beendigung der Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bauunternehmen nach sich ziehen. Im Fall von besonderen umwelt- und sozialrelevanten Vorkommnissen wird ILO die KfW umgehend informieren.

Land / Region / Institution Libanon
Nummer 39372
Schwerpunkt Friedensentwicklung und Krisenprävention
Sektor 16010 - Soziale Sicherung
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 17 Mio. EUR
Status abgeschlossen
Auftraggeber BMZ
Projektpartner INT. LABOUR ORGANIZATION REGIONAL OFFICE FOR THE ARAB S
Zuständige Abteilung Nahost, Afghanistan und Pakistan

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