IGAD Regionalfonds zur Unterstützung von Migranten, Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden am Horn von Afrika Phase III
Mit der geplanten Maßnahme wird ein regionaler Migrationsfonds ("Regional Migration Fund" oder "RMF") bei IGAD (Intergovernmental Authority on Development) aufgebaut. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es, die negativen Auswirkungen von Flucht und Migration in der Region zu mindern und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der wirtschaftlichen Möglichkeiten von Migranten, Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden in der Region zu leisten sowie die soziale Kohäsion zu stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Maßnahmen in zwei Finanzierungsfenstern vorgesehen: Innerhalb des 1. Finanzierungsfensters wird die wirtschaftliche Entwicklung von Transitgebieten entlang der Migrationsrouten gefördert, insbesondere durch die Errichtung katalytischer wirtschaftlicher Infrastrukturen mit grenzüberschreitender Wirkung. Innerhalb des 2. Finanzierungsfensters ist die sozio-ökonomische Anbindung seit langer Zeit bestehender Flüchtlingscamps an aufnehmende Gemeinde vorgesehen. Durch das Vorhaben soll ferner das Mandat von IGAD im Flucht- und Migrationskontext gestärkt und so ein Beitrag zur regionalen Integration geleistet werden. Der Aufbau eines regionalen Migrationsfonds ermöglicht es, die Mittel der FZ flexibel und bedarfsgerecht einzusetzen und grenzüberschreitend agieren zu können, was bei einer bilateralen Maßnahme nur schwer möglich ist. Der RMF dient dabei als Basis für einen unter IGAD, im Rahmen des sog. Migration Action Plan (MAP) von 2014, zu errichtenden IGAD Migration Fund, mit dem Ziel, weitere Geber zu gewinnen. Der RMF hat daher das Potenzial, einen Mechanismus zu schaffen, der für andere Geber anschlussfähig ist und trägt damit zur Geberharmonisierung bei.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde in die U&S Risikokategorie B+ (einzelne substanzielle Risiken) eingestuft. Substanzielle Risiken sind mit der Entwicklung wirtschaftlicher Infrastrukturen verbunden, besonders durch den Flächenbedarf der Infrastruktur und die damit verbundene Inanspruchnahme von Land, durch Präsenz von Arbeitskräften an Projektstandorten während der Bauzeit und damit einhergehende Risiken sexualisierter Gewalt, besonders für vulnerable Gruppen und durch im Boden verbliebene und verborgene Kampfmittel (v.a. Minen), die die Sicherheit und Gesundheit von Anwohnern und von Bau-Beschäftigten gefährden. Die übrigen, mit dem Bau und dem Betrieb der geplanten Infrastrukturen (z.B. Märkte, Zuwegungen) Umwelt- und Sozialrisiken sind moderater Natur und mit Standardmaßnahmen (Arbeitssicherheitsmaßnahmen, Maßnahmen zum Baustellenmanagement, u.a. Abfallmanagement, Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit und Gesundheit (z.B. Absperrung von Baustellen, Sicherung von Gräben) auf akzeptable Niveaus zu mitigieren. Für die substanziellen Risiken werden gezielt spezifische Maßnahmenpläne erarbeitet, die von den Bauunternehmern und Implementierungspartnern umzusetzen sind. Dazu gehören Pläne und Prozesse, die die Landinanspruchnahme regeln, über die Beteiligung und Zustimmung der lokalen Gemeinschaften bei der Standortauswahl, durch Vermeidung von physischer und ökonomischer Umsiedlung und durch Kompensationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung betroffener Lebensgrundlagen, wo Umsiedlungen nicht gänzlich vermieden werden können. Risiken durch sexualisierte Gewalt werden einen standardisierten vertraglich verbindlichen Verhaltenskodex für Implementierungspartner und deren Arbeitskräfte, mit einem geschützten Zugang von Gewaltopfern zum Beschwerdemechanismus sowie durch Schulungen von Personal und Informationsprogramme besonders für vulnerable Gruppen adressiert. Erkundungsmaßnahmen und - wenn erforderlich - Pläne zur Entfernung von Kampfmittelrückständen/ nicht explodierten Kampfmitteln sind verbindlich umzusetzen an Standorten mit den entsprechenden Risiken. Für das Vorhaben wurde ein Umwelt- und Sozialmanagement-Rahmenplan (USMR) entwickelt, der u.a. die geschilderten Maßnahmenpläne als Muster enthält und vorgibt, wie für die jeweils vorgesehenen Projektstandorte die Umwelt- und Sozialrisiken der geplanten Aktivitäten zu identifizieren und zu kategorisieren, hinsichtlich ihrer potenziellen Umwelt- und Sozialrisiken zu bewerten und mit angemessenen Maßnahmenplänen zu adressieren sind. Das USMR enthält auch Vorgaben für den Beschwerdemechanismus des Vorhabens sowie für kulturell angemessene und konflikt-sensitive Konsultation und Beteiligung der lokalen Gemeinschaften. Die Umsetzung der Maßnahmen ist durch das Management des RMF sicherzustellen und nachzuhalten.
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