Green Recovery Programm in Zentralamerika
Im Rahmen des Green Recovery Programms soll an die zentralamerikanische Entwicklungsbank (BCIE) ein ZV-Darlehen in Höhe von bis zu 250 Mio. EUR in USD-Gegenwert vergeben werden. Mit dem Darlehen sollen private und öffentliche Klimainvestitionen sowohl im Bereich Klimaschutz als auch im Bereich Klimaanpassung finanziert werden, die einen Beitrag zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach Corona leisten. Mögliche anvisierte Sektoren sind dabei z.B. städtische Infrastruktur und Wassermanagement, umweltfreundliche Technologien bzw. Produktionsprozesse,
Regenerative Energien und Energieeffizienz, Anpassungsmaßnahmen in Städten, Finanzierung von KKMUs etc. Die FZ-Mittel können in Honduras, Guatemala, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica, Panama, der Dominikanischen Republik und Belize eingesetzt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Aufgrund des breiten Spektrums von Maßnahmen (von KKMU-Finanzierung bis zu städtischer Infrastruktur), die unter dem Programm von BCIE sowie in der Weiterleitung über Partnerfinanzintermediäre finanziert werden könnten, wurde das Vorhaben "Green Recovery in Zentralamerika" (BMZ-Nr. 2021.6852.4) als FI/A eingestuft. In Anlehnung an dieses Investitionsvorhaben soll eine Begleitmaßnahme zur Stärkung des Knowhows des BCIE im Klimabereich umgesetzt werden. Diese Begleitmaßnahme wird der U&S Risikokategorie FI/A zugeordnet, da über die Begleitmaßnahme u.a. Studien für Investitionsprojekte gefördert werden sollen, welche über das Investitionsvorhaben finanziert werden könnten und welche u.a. auch Kategorie A Vorhaben (hohes Risiko) sein könnten. Um die Umwelt- und Sozialrisiken des Vorhabens zu steuern, kommt das Umwelt- und Sozialmanagementsystem (USMS) von BCIE zur Anwendung. Der FI hat sein USMS in den letzten Jahren stetig verbessert und auch sein U&S Team erweitert, so-dass es nun den Anforderungen der KfW zum größten Teil genüge trägt und internationale Standards bei seinen Finanzierungen anwendet. Unterschiede, wie z.B. bei der Ausschlussliste, werden über Klauseln in den Finanzierungsvereinbarungen überbrückt. Des weiteren werden Projekte mit erhöhten Risiken der KfW zur Genehmigung vorgelegt. Mit BCIE wird eine jährliche Berichtserstattung zur Entwicklung des USMS und der U&S Risiken der finanzierten Projekte vereinbart sowie eine Ad-hoc Berichtserstattung im Falle von besonderen Vorkommnissen im Rahmen der Kreditlinie.
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