Green Energy Corridor Sulawesi
Gegenstand der FZ-Maßnahme ist zum einen die Fertigstellung und die Inbetriebnahme der rd. 105 km an 275 kV Übertragungsleitung ausgehend vom Wasserkraftwerk (WKW) Bakaru II nach Palopo sowie die Erweiterung der dazugehörigen Umspannstation. Zum anderen umfasst die Maßnahme den Bau einer min. 310 km langen 275 kV Hochspannungsleitung von Bakaru II nach Bantaeng sowie der zugehörigen Umspannstationen. Dadurch wird der Netzanschluss des WKW Bakaru II sichergestellt und der dort produzierte grüne Strom in das regionale Netz eingespeist, was zur Deckung der erhöhten Stromnachfrage und Netzstabilität beitragen wird.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben Green Energy Corridor Sulawesi (GECS) umfasst eine 275 KV Übertragungsleitung inklusive Umspannwerken. Das Projekt wurde im Rahmen der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) in die Risikokategorie B+ eingestuft, dass heißt erhebliche Umwelt- und Sozialauswirkungen sind potentiell vorhanden. Unter anderem müssen für den Korridor der Übertragungsleitung in größerem Umfang Landrechtsfragen geklärt und voraussichtlich Entschädigungen gezahlt werden und es sind in geringem Umfang Umsiedlungen nötig. Auch verschiedene indigene Gruppen sind auf der Insel Sulawesi betroffen, deren vorheriger, freier und informierter Konsens eingeholt werden muss (free prior and informed consent - FPIC). Der bisher vorgesehene Korridor schneidet außerdem geschützte Waldgebiete. Darüber hinaus benötigt der Bau einer Übertragungsleitung eine größere Zahl von Arbeitern, die wiederum entsprechenden Arbeitsschutzrisiken ausgesetzt sind, insbesondere beim Bau der Masten und beim Aufziehen der Stromkabel. Insgesamt sind diese Risiken aber größtenteils temporär und gut mitigierbar und entsprechende Mitigationsmaßnahmen wurden und werden entwickelt. Die Bevölkerung wurde im Rahmen der Studien zur Vorbereitung der Prüfung eingebunden und der Träger hat sich verpflichtet in der Projektimplementierung die Bevölkerung weiterhin adäquat einzubinden wie auch einen geeigneten Beschwerdemechanismus zu erstellen und umzusetzen. Der Träger verpflichtet sich zur fristgerechten Umsetzung der im Rahmen der USVP erstellten Maßnahmenpläne.
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