Good Jobs for Serbia - Investitionszuschuss
Eine große Herausforderung auf dem serbischen Arbeitsmarkt ist die Diskrepanz zwischen den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den vorhandenen Qualifikationen junger Menschen. Viele Unternehmen sehen sich mit einem Mangel an Fachkräften konfrontiert, da die benötigten Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt nicht vorhanden sind. Gleichzeitig ist es für junge Menschen oft schwierig, eine Beschäftigung zu finden, da sie in Schule und Ausbildung nicht die Fähigkeiten vermittelt bekommen, die auf dem Arbeitsmarkt benötigt werden. Die Arbeitslosigkeit und die Nichterwerbsquote unter jungen Menschen ist dementsprechend hoch. Die serbische Regierung sieht duale Ausbildung als wichtiges Instrument, um die Ausbildungslücke zu schließen und den Fachkräftemangel zu reduzieren. Bisher ist die Ausbildung jedoch oft von geringer Qualität und nicht ausreichend an den Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet. Ziel des Vorhabens ist, die Kapazitäten und die Arbeitsmarktrelevanz der dualen Ausbildung in Serbien zu verbessern. So leistet das Vorhaben einen Beitrag dazu, die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu erhöhen und ihre Einkommensmöglichkeiten zu verbessern. Durch die Ausweitung des Angebots an qualifizierten Fachkräften trägt das Vorhaben darüber hinaus dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu stärken. Wesentliche Maßnahmen sind Sanierung bzw. Neubau ausgewählter Berufsschulen, die Breitstellung von Grundausstattung für die Gebäude und technischer Ausstattung für die duale Ausbildung sowie die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Berufsschulen und Unternehmen. Zur Zielgruppe zählen Jugendliche und junge Erwachsene, die sich für eine duale Ausbildung an einer der ausgewählten Berufsschulen interessieren. Projektträger des Vorhabens ist das Office for Dual Education and National Qualifications Framework. Das Vorhaben wird an bis zu drei ausgewählten Berufsschulen in Belgrad und Stara Pazova umgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" (moderates Risiko) eingestuft und könnte potenzielle negative Auswirkungen und Risiken in Bezug auf Umwelt und soziale Belange mit sich bringen, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen gemindert werden können. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauphase des Vorhabens zu erwarten sind, betreffen z.B. die Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen, sowie die Verschmutzung von Wasserressourcen usw. Darüber hinaus werden aufgrund des potenziellen Vorhandenseins von gefährlichen Baumaterialien, einschließlich asbesthaltiger Materialien, potenzielle Auswirkungen auf Arbeitskräfte, Gemeinden und die Umwelt erwartet. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohnenden, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Grunderwerb, physische oder wirtschaftliche Umsiedlung oder Verlust von Lebensgrundlagen sind nicht zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe standortspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementpläne (Environmental and Social Management Plans - ESMPs) umgesetzt und überwacht. Diese beinhalten über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeitskräfte und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das ordnungsgemäße Management asbest-haltiger und anderer gefährlicher Materialien. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen während des Baus liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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