Gewaltprävention: Verbesserung der frühkindlichen Entwicklung in vulnerablen Gebieten von Kapstadt
Das Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der frühkindlichen Entwicklung, um so perspektivisch die Gewalt gegen Frauen und Kinder in drei Stadtbezirken von Kapstadt zu reduzieren (Cape Flats, Khayelitsha Mitchells Plain und Lavender Hill). Die Hauptzielgruppe sind dabei Kinder unter 6 Jahren und Mütter, aber auch weitere Zielgruppen, wie Familien (insbes. junge schwangere Frauen), sowie Erzieher/innen, Mitarbeitende aus den Bereichen Gesundheit und den Sozialen Diensten, und die Verwaltung der Stadt Kapstadt stehen im Zentrum der Maßnahme. Das Vorhaben gliedert sich dabei in zwei Komponenten: ECD-Infrastruktur und ECD-Dienstleistungen. Im Rahmen der Infrastruktur-Komponente werden ECD-Einrichtungen, sowie kleinere Maßnahmen wie Grünflächen und Spielplätze, neu bzw. ausgebaut und modernisiert. Außerdem wird die bauliche Infrastruktur eines Teils der informellen ECD-Einrichtungen, v.a. in den Bereichen Brandschutz, Sicherheit, Bausubstanz, Akustik und Barrierefreiheit (Inklusion), verbessert. Die zweite Komponente zielt darauf ab, die Qualität der innerhalb der Einrichtungen zu verbessern. Im Rahmen der Qualitätsverbesserungen werden die Erzieher/innen Schulungen in Bezug auf ihre Rolle bei Kindersicherheit und -schutz, Gewaltprävention/ gewaltfreie Erziehung und den Umgang mit Kindern mit Behinderungen erhalten. Ein spezielles Programm für die ersten "1000-Tage" wird Eltern und alleinerziehende Mütter mit den gesundheitlichen und emotionalen Bedürfnissen von Säuglingen und Kleinkindern vertraut machen. Mit Blick auf die älteren Kinder und solchen, die derzeit nicht in ECD-Einrichtungen sind, sind mobile Angebote (z.B. wohnortnahe Spiel-/Lernangebote) zur frühkindlichen Bildung geplant.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist für das Vorhaben von einem erhöhten U&S-Risiko auszugehen. Es wird entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die USVP Kategorie: "B+" (erhöhtes Risiko) eingestuft. Die Gesamteinstufung folgt daraus, dass das Risiko von Umsiedlungen einzelner Haushalte, wenngleich von Konzept nicht vorgesehen, so jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann und dabei die Anforderungen des Weltbankstandards ESS5 eingehalten werden. Potenziell geringe bis moderate negative Auswirkungen und Risiken auf Anwohner, Arbeitskräfte und natürliche Ressourcen können bei Bau und Betrieb der geplanten Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Die Risiken werden jedoch mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeid-, minder- bzw. bewältigbar sein. Hierfür werden aufgrund der nationalen Umweltgenehmigungsprozesse und der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen für die verschiedenen Vorhabenskomponenten durchgeführt. Es werden Umwelt- und Sozialmanagementpläne erarbeitet, die vom Projektträger verpflichtend umzusetzen sind. Ebenso werden das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Projektbetroffenen und die Einrichtung eines an das Vorhaben angepassten Beschwerdeverfahrens für Projektbetroffene und Arbeitende festgelegt.
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