FZ Governance Programm
Für eine nachhaltige Stabilisierung der makroökonomischen Lage in Ghana sind Maßnahmen zur effizienten Mittelverwendung, zur verbesserten Transparenz und Rechenschaftslegung sowie zur Verminderung von Korruption notwendig. Dabei kommt dem ghanaischen Rechnungshof (Ghana Audit Service) eine zentrale Bedeutung zu: Er ist für die Prüfung der Finanzverwaltung aller öffentlichen Institutionen verantwortlich.
Das Ziel des FZ-Vorhabens ist daher eine verbesserte Kontrolle der Rechenschaftslegung durch die Stärkung der Regionalstruktur des ghanaischen Rechnungshofs. Zur Erreichung des Ziels sollen FZ-Mittel in Höhe von 11,5 Mio. Euro für die Errichtung von insgesamt 12 Regional- und Distriktbüros an strategisch relevanten Standorten zur Verfügung gestellt werden. Durch die Investitionsmaßnahme wird die Unabhängigkeit des Rechnungshofs gestärkt, der aktuell auf der dezentralen Ebene in Büroräumen der Institutionen untergebracht ist, die er prüfen soll. So wird die Abdeckung der dezentralen Institutionen durch Rechnungshofberichte gestärkt.
Die Zielgruppe des Vorhabens ist die Gesamtbevölkerung Ghanas, die von einer Verbesserung der staatlichen Rechenschaftslegung profitiert. Der Darlehensnehmer und Empfänger ist die Republik Ghana, vertreten durch das Ministry of Finance. Der Träger ist der Ghanaische Rechnungshof.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben ist vorwiegend mit leichten bis moderaten Umwelt- und Sozialrisiken sowie Arbeitssicherheitsrisiken während des Baus und des Betriebs der Infrastrukturen verbunden. Umweltrisiken ergeben sich potenziell während des Baus aufgrund fehlerhafter Entsorgung von Baustellenabfällen sowie durch mangelhaft gewartete Baugeräte, welche zu Kontamination von Boden, Luft und Wasser führen können. Arbeitsschutzrisiken ergeben sich beispielsweise durch Arbeiten in Höhen und Arbeiten mit schwerem Gerät. Insgesamt ist das Vorhaben daher gemäß der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialkategorie B eingeordnet. Die Umweltrisiken sind mit entsprechenden Maßnahmen nach dem Stand der Technik, vermeid-, verminder- beziehungsweise bewältigbar. Ebenso sind die Arbeitssicherheitsrisiken moderat und mitigierbar. Es wurde mit dem Träger vereinbart, dass für jeden Standort ein Umwelt- und Sozialmanagementplan zu erstellen ist. Mit dem Träger wurde vereinbart, dass die Vorgaben dieser Pläne umgesetzt und gegebenenfalls aktualisiert werden müssen. Bei etwaigen Vorfällen wird die KfW umgehend durch den Träger informiert. Darüber hinaus muss für jeden Standort ein Beschwerdemechanismus vorhanden sein, über den Betroffene ihre Anliegen teilen können.
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