Friedliches Zusammenleben und sichere Räume für Jugendliche in Zentralamerika III
Die CONVIVIR-Vorhaben werden aktuell nur noch in El Salvador und Honduras umgesetzt. In Guatemala ist CONVIVIR bereits abgeschlossen. CONVIVIR finanziert Investitionen im öffentlichen Raum in von Gewalt betroffenen Gemeinden und Stadtteilen. Dieser Ansatz zur Schaffung "sicherer Räume" wird mit der Förderung von sozialen und beruflichen Kompetenzen von Jugendlichen verbunden. Darüber hinaus werden die beteiligten Akteure institutionell gestärkt.
Jugendliche und Anwohnerinnen und Anwohner werden in die Auswahl und den Bau der Infrastrukturmaßnahmen sowie in ihre Verwaltung und Instandhaltung einbezogen. Ziel ist es, dass die geschaffenen sicheren Räume unter aktiver gesellschaftlicher Teilhabe von Jugendlichen nachhaltig genutzt werden. Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Armutsreduzierung sowie zur Gleichstellung der Geschlechter.
Zielgruppe des Programms sind Jugendliche beiderlei Geschlechts zwischen 14 und 25 Jahren, die in Stadtteilen mit hohen Gewaltindizes leben und daher besonders von Gewalt und Kriminalität betroffen sind.
Empfänger des CONVIVIR-Vorhabens in Honduras ist die Republik Honduras, vertreten durch das Außenministerium. Politischer Träger des Vorhabens ist das Sicherheitsministerium; für die Projektsteuerung und die administrative Umsetzung ist der Fondo Hondureño de Inversión Social (SEDECOAS-FHIS) verantwortlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 12 Mio. EUR, wovon 10 Mio. EUR als FZ-Zuschuss bereitgestellt werden. Die Eigenbeiträge des honduranischen Staates belaufen sich auf 1 Mio. EUR; die der teilnehmenden Gemeinden sowie der Bevölkerung auf jeweils 500.000 EUR.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde, anders als die vorangegangenen Phasen, als USVP Kategorie "B" eingestuft, da es kleinere Baumaßnahmen wie Renovierungen oder Neubauten für Jugendliche umfasst. Aus diesem Grund müssen hier grundsätzliche Vereinbarungen zur Arbeitssicherheit getroffen werden. Zwar handelt es sich um einfache Bauten, allerdings besteht besonders durch das Einbinden von Jugendlichen als unqualifizierte Arbeitskräfte eine besondere Pflicht zu ausführlichen Arbeitseinweisungen und Sicherheitsmaßnahmen. Hierzu werden vor Beginn der physischen Bauarbeiten standortspezifische Environmental and Social Management Pläne (ESMP) oder Codes of Conduct erstellt, welche Maßnahmen zur Risikominimierung sowie Rollen und Zuständigkeiten in Bezug auf USV definieren. Die lokalen Durchführungsorganisationen oder Baufirmen sind vertraglich zur Einhaltung und Umsetzung dieser Pläne verpflichtet. Zudem stellen die Pläne die Einhaltung internationaler Standards sicher und definieren den Beschwerdemechanismus sowie Maßnahmen zur Informationsbereitstellung für die Öffentlichkeit. Bezüglich der Maßnahmen zur Kompetenzen Stärkung der Jugendlichen sind keine oder sehr geringe Umwelt und Sozial Risiken zu erwarten. Es ist anzunehmen, dass das Vorhaben, wie seine Vorgängervorhaben, einen hohen kinder- und jugendrechtlichen Bezug aufweist. Die Vorgängervorhaben trugen in mehrfacher Hinsicht zur besseren Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei.
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