Friedliches Zusammenleben und Schaffung sicherer Räume für Jugendliche II
Die CONVIVIR-Vorhaben werden aktuell nur noch in El Salvador und Honduras umgesetzt. In Guatemala ist CONVIVIR bereits abgeschlossen. CONVIVIR finanziert Investitionen im öffentlichen Raum in von Gewalt betroffenen Gemeinden und Stadtteilen. Dieser Ansatz zur Schaffung "sicherer Räume" wird mit der Förderung von sozialen und beruflichen Kompetenzen von Jugendlichen verbunden. Darüber hinaus werden die beteiligten Akteure institutionell gestärkt. Jugendliche und Anwohnerinnen und Anwohner werden in die Auswahl und den Bau der Infrastrukturmaßnahmen sowie in ihre Verwaltung und Instandhaltung einbezogen. Ziel ist es, dass die geschaffenen sicheren Räume unter aktiver gesellschaftlicher Teilhabe von Jugendlichen nachhaltig genutzt werden. Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Armutsreduzierung sowie zur Gleichstellung der Geschlechter. Zielgruppe des Programms sind Jugendliche beiderlei Geschlechts zwischen 14 und 25 Jahren, die in Stadtteilen mit hohen Gewaltindizes leben und daher besonders von Gewalt und Kriminalität betroffen sind. Darlehensnehmer und Empfänger des CONVIVIR-Vorhabens in Honduras ist die Republik Honduras, vertreten durch das Finanzministerium. Politischer Träger des Vorhabens ist das Jugendinstitut; für die Projektsteuerung und die administrative Umsetzung ist der Fondo Hondureño de Inversión Social (SEDECOAS-FHIS) verantwortlich. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 7,5 Mio. EUR, die Eigenbeiträge der beteiligten Bevölkerung auf Stadtteilebene und der Gemeinden von jeweils 0,3 Mio. EUR sowie des honduranischen Zentralstaates i.H.v. 0,9 Mio. EUR enthalten. Die FZ-Mittel belaufen sich auf 6 Mio. EUR, die als FZ-Darlehen bereitgestellt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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