Förderung nachhaltiger Lieferketten
Das im Juni 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz verpflichtet deutsche Unternehmen dazu, ökologische und soziale Mindeststandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette einzuhalten. Dis erhöht den Druck auf die exportierenden Zulieferer. Kleine und mittlere Zulieferbetriebe haben jedoch oft Schwierigkeiten, diese Anforderungen zu erfüllen. Es fehlt teils an Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umweltfreundlichkeit und sozialer Gerechtigkeit. Mit dem in Zusammenarbeit mit Aavishkaar Capital aufgelegten ESG First Fund reagiert die KfW auf diese Herausforderungen. Der Fonds, der Anfang 2022 mit einem Startkapital von 250 Mio. USD, davon zunächst 54 Mio. EUR von der KfW ins Leben gerufen wurde, investiert in produzierende Unternehmen in Partnerländern, die in deutsche und europäische Lieferketten eingebunden sind. Insbesondere Südostasien, (Indien, Vietnam, Bangladesch, Kambodscha, Indonesien) sowie Subsahara-Afrika (Kenia, Südafrika und Nigeria) stehen im Fokus, mit Schwerpunkt auf Agrarprodukten, Textilien, Schuhen, Maschinen- und Autoteilen sowie Möbeln. Der Fonds bewertet die Arbeitsbedingungenin den Partnerunternehmen und initiiert Veränderungen, um soziale und ökologische Mindeststandards zu verbessern, wobei Geschlechtergerechtigkeit eine besondere Rolle spielt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das vorliegende Projekt wird als FI/B+ kategorisiert. Die Hauptrisiken ergeben sich hierbei aus den Spezifika der Zielgruppe im Bereich kleinere- und mittlere Unternehmen (KMU), z.B. in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen und Umweltschutz. Diese Umwelt- und Sozialrisiken können durch den Ausbau des ESG First Fund Umwelt und Sozial Management System (USMS) angemessen gesteuert und die KfW-Anforderungen an die Endkunden weitergeleitet werden. Die finale Version des Fonds-USMS wird der KfW nach Finalisierung zur Verfügung gestellt. Da das Ziel des Fonds ist, Umwelt- und Sozialbedingungen in KMUs auf internationale Standards zu bringen, wird die Umwelt- und Sozialrisikoprüfung im Mittelpunkt des Investitions- und Monitoringzyklus des ESG First Funds stehen. Eine jährliche Berichtserstattung an die KfW zu der Entwicklung der Umwelt- und Sozialleistung des ESG First Fund sowie der Portfoliounternehmen ist geplant. Der Fonds wird eine Ausschlussliste anwenden, die die Ausschlüsse und Sektorleitlinien der KfW Bankgengruppe und der IFC umfasst. Ferner wird der Fonds ein Beschwerdemechanismus einführen um Betroffenen, sowie der interessierten Zivilgesellschaft, die Möglichkeit zu geben, Beschwerden, nicht nur an die Entwickler der Projekte, sondern auch an den Fonds Manager selbst zu stellen.
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