Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF VIII)

Seit der ukrainischem Gesundheitsreform im Jahr 2018 übernehmen die Kommunen in der Ukraine die finanzielle Verantwortung für ihre primären Gesundheitszentren. Als Folgeprojekt von USIF VII (BMZ.Nr.: 2015 67 114) adressiert USIF VIII als Eilverfahren gemäß Tz. 047 der FZ/TZ-Leitlinien die besondere Dringlichkeit des Ausbaus kommunaler Gesundheitszentren im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie. Modulziel ist die Verbesserung der primären und sekundären Gesundheitszentren durch Renovierung und neue Ausstattung. Die ursprünglichen Ziel-Oblaste waren Chharkiw, Dnepr, Saporishshja, Luhansk und Donezk. Seit der russischen Invasion der Ukraine zählen die Oblaste Donezk, Luhansk und Teile des Saporishshja Oblast nicht mehr zur Projektregion. Die Zieloblaste Charkiw und Dnepr bleiben bestehen. Projektträger ist der Ukrainische Sozialinvestitionsfonds (USIF).

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Programm wurde in die USVP Kategorie B (mittleres Risiko) eingestuft. Es werden Sanierungsmaßnahmen in den Maßnahmen in überwiegend existierenden Gebäuden vorgesehen. Damit verbunden ist ein mittleres Umwelt- und Sozialrisiko zu veranschlagen, weil mit dem Vorhaben keine wesentlichne Gefahren (Grundstückserwerb - oder Erschließung, Umsiedlung, dauerhaft zusätzliche Emissionen, Hoch- oder Tiefbau) verbunden sind. Die Einstufung erfolgt im Wesentlichen aufgrund der möglichen Risiken der Arbeitssicherheit auf Baustellen sowie des Anfalls von ggf. anzutreffenden asbesthaltigen Altmaterials.

Land / Region / Institution Ukraine
Nummer 45134
Schwerpunkt Demokratie
Sektor 15150 - Demokratische Teilhabe und Zivilgesellschaf
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber -
Deutscher Finanzierungsbeitrag 13,1 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner UKRAINIAN SOCIAL INVESTMENT FUND
Zuständige Abteilung Europa und Kaukasus

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