Förderung der sozialen Infrastruktur (USIF IX)
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24.02.2022 befindet sich knapp ein Viertel der ukrainischen Gesamtbevölkerung auf der Flucht. Als Folgeprojekt von USIF VI adressiert USIF IX, umgesetzt als Eilverfahren gemäß Tz.47 der TZ/FZ-Leitlinien, die besondere Dringlichkeit des Ausbaus von sozialer Infrastruktur zur Milderung der Kriegsauswirkungen. Der Fokus liegt auf der angemessenen Unterbringung der Binnenflüchtlinge (IDP) durch die Bereitstellung von Unterkünften. Dazu sollen Zuschussmittel in Höhe von 24,2 Mio. Euro verwendet werden. Empfänger der Mittel ist das Ministerium für die Reintegration der zeitweilig besetzten Gebiete.
Ziel des Vorhabens ist neben der Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungskapazität für IDPs auch die Unterstützung der aufnehmenden ukrainischen Gemeinden. Zudem soll durch geschaffene Wohnungen und die Verbesserung des allgemeinen Zustands von Gebäuden die Energieeffizienz gesteigert und somit ein Beitrag zum Klimaschutz sowie zu ukrainischen Energieeffizienzzielen geleistet werden. Die beschäftigungsintensiven Baumaßnahmen sollen sich zudem positiv auf das Einkommen der Zielgruppe auswirken und pandemie- und kriegsbedingte Jobverluste ausgleichen. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen der Bevölkerung und der lokalen Verwaltung verbessert werden. Das Vorhaben reiht sich in das Handlungsfeld 3 "Nachhaltige Stadtentwicklung" des Kernthemas "Verantwortung für unseren Planeten - Klima und Energie" der BMZ Agenda 2030 ein.
Wesentliche einzelne Maßnahmen sind:
- Umgestaltung kommunaler Gebäude in geeigneten Wohnraum, Renovierung bestehenden Wohnraums.
- Intensive Trainingsmaßnahmen im Hinblick auf Energieeffizienz
Projektträger ist der ukrainische Sozialinvestitionsfonds (USIF). Die Zielgruppe setzt sich zusammen aus betroffenen Binnenflüchtlingen. Die Zielregion sind mittelgroße Städte in den westlichen und zentralen Oblasten der Ukraine.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" (moderates Risiko) eingestuft und kann potenziell negative Auswirkungen auf Umwelt- und soziale Belange haben, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen gemindert werden können. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauphase des Projekts zu erwarten sind, betreffen z.B. die Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen sowie Wasserressourcen usw. Darüber hinaus werden aufgrund des Vorhandenseins von gefährlichen Baumaterialien, einschließlich asbesthaltiger Materialien, potenzielle Auswirkungen auf Arbeitskräfte, Gemeinden und die Umwelt erwartet. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohnenden, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Kein Grunderwerb sowie physische oder wirtschaftliche Umsiedlung und Verlust von Lebensgrundlagen ist zu erwarten. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe eines projektspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplans (Environmental and Social Management Plan - ESMP) umgesetzt und überwacht. Dies beinhaltet über die Minderungsmaßnahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das ordnungsgemäße Management asbesthaltiger und anderer gefährlicher Materialien. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen während des Baus liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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