Förderung der beruflichen Bildung III
Fehlende Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven stellen in Jordanien mit einer offiziellen Jugendarbeitslosenquote von 46% (2024) eine wesentliche Herausforderung dar. So haben junge, erwerbsfähige Menschen geringere Chancen auf wirtschaftliche Teilhabe und Beschäftigung, während die Privatwirtschaft unter einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften leidet. Unter der laufenden ersten Phase I sind vorgesehen: i) Bau und Ausstattung einer neuen Berufsschule (CAVT Campus), angelehnt an das Design der renommierten Al Hussein Technical University (HTU), sowie ii) Instandsetzung, Aufwertung und Bereitstellung modernisierter Ausbildungsgänge in ausgewählten Teilbereichen zweier öffentlicher Berufsschulen in Irbid für deren langfristige Integration unter CAVT. In der ebenfalls laufende Phase II wird die FZ-Unterstützung auf fünf weitere und regional über ganz Jordanien verteilte Berufsschulen ausgeweitet. Die geplante Phase III sieht eine Konsolidierung des Ansatzes und der Aktivitäten der Phasen I und II vor ebenso wie die Etablierung weiterer TVET-Programme, u.a. mit dem Ziel der Förderung der Inklusion körperlicher behinderter Jugendlicher.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt umfasst die Renovierung und Erweiterung von Berufsschulen sowie deren Ausstattung. Die Umwelt- und Sozialrisiken während der Bauphase betreffen die Arbeitssicherheit, Arbeitsbedingungen, Auswirkungen auf die Luftqualität, Lärm und eine Zunahme des Verkehrs. Für Schule wird für die Bauphase ein Umwelt- und Sozialmanagementplan nach jordanischen und internationalen Standards erstellt. Diese Pläne sehen unter anderem vor, dass vor Beginn der Bauarbeiten die Lehrkräfte, die Auszubildenden und die Anwohner über das Vorhaben und über Beschwerdemöglichkeiten informiert werden. Das Vorhaben verfügt über ein zweistufiges Beschwerdesystem, wobei in der ersten Stufe der Bauunternehmer Beschwerden entgegennimmt und bearbeitet. Falls Beschwerden auf diesem Weg nicht zufriedenstellend gelöst werden können, kann das Beschwerdesystem des Projektträgers angerufen werden. Die Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz während des Betriebs der Schulen werden integraler Bestandteil der Schulung der Ausbilder und der Auszubildenden sein. Die Umwelt- und Sozialrisiken werden insgesamt als mittel eingeschätzt (Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B").
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