Finanzierungsfazilitäten für städtische Entwicklung II
Das Vorhaben zielt darauf ab, die Klimaresilienz der Stadt Rishikesh zu erhöhen und die Versorgungsstrukturen zu verbessern. Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen sollen Klimarisiken wie Überflutungen und Wasserknappheit adressieren. Maßnahmen umfassen blaue/grüne Infrastruktur, verbesserte Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur. Der Projektträger ist die Behörde für Stadtentwicklung von Uttarakhand.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Themenvorhaben wurde hinsichtlich Umwelt- und Sozialverträglichkeit (USV) in die USVP-Kategorie B+ eingestuft (Vorhaben mit erheblichen Umwelt- und Sozialauswirkungen und/oder -risiken). Das Themenvorhaben wird Einzelmaßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung oder Regenwasserbewirtschaftung umfassen. Diese sind i.A. als moderat im Hinblick auf ihre Umwelt- und Sozialrisiken und -auswirkungen einzustufen, da sich die Umwelt- und Sozialrisiken vorrangig auf die Bauphase, u.a. z.B. durch Lärm- und Staubentwicklung, Anfall von Abfällen und der unbeabsichtigten Verunreinigung der Umwelt durch diese sowie mögliche soziale Auswirkungen hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ergeben. Diese Risiken sind i.d.R. vorhersehbar, temporär und umkehrbar und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen vermeidbar oder minderbar. Weitere Einzelmaßnahmen umfassen den Bereich der städtischen Infrastruktur und Mobilität sowie den Erosions- und Flutschutz. Diese weisen tendenziell ein höheres Risiko auf, da es zu einzelnen Betroffenheiten in Form von notwendigen Landinanspruchnahmen und Umsiedlungen in kleinerem Umfang kommen kann. Im Zuge der weiteren Entwicklung der Einzelmaßnahmen wird mit den Trägern neben der grundsätzlichen Einhaltung nationaler sowie internationaler Umwelt- und Sozialstandards, die Entwicklung adäquater Umwelt- und Sozialmanagementkonzepte und -instrumente zur Bewertung und dem Management von Umwelt- und Sozialrisiken vertraglich festgelegt, darunter Umwelt- und Sozialrahmenpläne, Umwelt - und Sozialverträglichkeitsprüfungen sowie resultierende Umwelt- und Sozialmanagementpläne, die entsprechende Mitigations- und Monitoringmaßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten für deren Umsetzung umfassen. Darüber hinaus wird mit den Trägern die frühzeitige Einbindung der lokalen Öffentlichkeit im Rahmen eines entsprechenden Beteiligungsprozesses (Stakeholder Engagement), inkl. der Entwicklung eines funktionierenden Beschwerdemechanismus festgelegt.
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