Fazilität "Investitionen für Beschäftigung" GmbH XI
Mit der Sonderinitiative (SI) "Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel" unterstützt das BMZ ausgewählte afrikanische Länder dabei, gemeinsam mit dem Privatsektor nachhaltige Beschäftigung zu fördern. Die SI ist gegenwärtig in Äthiopien, Marokko, Tunesien, Senegal, Côte d'Ivoire , Ghana, Ruanda und Ägypten aktiv. Im Vordergrund steht die Beseitigung von Investitionshemmnissen auf Basis konkreter Bedarfe afrikanischer und europäischer/deutscher Unternehmen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen.
Um geeignete investive Maßnahmen im Rahmen der SI bedarfsgerecht, effizient und flexibel umzusetzen, hat die KfW die überregionale Fazilität "Investitionen für Beschäftigung GmbH" eingerichtet. Ziel des Vorhabens ist es, dass mehr Menschen formal beschäftigt sind und von verbesserten Einkommen und Arbeitsbedingungen profitieren. Die Fazilität führt Projektwettbewerbe durch, um nachfrageorientiert geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Investitionshemmnissen zu identifizieren. Die vielversprechendsten Anträge werden anschließend von der Fazilität mit Zuschüssen unterstützt. Als Antragsteller kommen Unternehmen, Kammern, staatliche Agenturen, Behörden, Nichtregierungsorganisationen oder gemeinnützige Vereinigungen in Betracht. Für die zu fördernden Projekte müssen Eigenbeiträge in einer Höhe von 10% bis 75% der Investitionssumme nachgewiesen werden. Die Gesamtkosten der Fazilität werden auf insgesamt 400 Mio. Euro geschätzt und orientieren sich an den verfügbaren Mitteln. Das Kapital wird in Form einer Treuhandbeteiligung der KfW eingesetzt.
Weitere Informationen sind auf der Projektwebseite zu finden: https://invest-for-jobs.com/investing-for-employment
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die IFB-Fazilität vergibt Zuschüsse in sogenannten Call for Proposals (Wettbewerbsrunden), um die besten Projektideen zur Schaffung von guten Arbeitsplätzen und zur Verbesserung von sozialer Sicherung zu finden. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können Investitionsvorschläge einreichen. Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Die möglichen Umwelt- und Sozial- (U&S) Risiken für das Vorhaben ergeben sich aus den U&S Risiken der einzelnen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften, aber auch Förderung von Infrastruktur, um Arbeitsplätze zu schaffen. Infrastrukturmaßnahmen sind mindestens der USVP Kategorie B zuzuordnen, wobei B+ (falls z.B. Landnahme erforderlich ist, oder Schutzgebiete beeinträchtigt werden) nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Projekte der Kategorie A werden sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Daher wird die USVP Kategorie FI/B+ vergeben. Die IFB-Fazilität verfügt über ein USMS (Umwelt- & Sozialmanagementsystem) gem. IFC Performance Standards (PS) 1. Das USMS ermöglicht es, die Anwendung der Ausschlusslisten für Finanzintermediäre sicherzustellen und die U&S-Risiken der Finanzierungen zu analysieren, um die zur Einhaltung der einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften und internationalen Standards erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Die Fazilität verfügt über ein Team qualifizierter Experten, die das USMS umsetzen und der KfW regelmäßig über das Risikomanagement bei den finanzierten Projekten und etwaige außergewöhnliche Vorfälle berichten.
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