Europäischer Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine
Der European Flagship Fund for the Reconstruction of Ukraine soll mit Zuschussfinanzierungen Deutschlands, Frankreichs, Polens, Italiens sowie der Europäischen Kommission privates Kapital für Investitionen in das Eigenkapital privater Infrastrukturprogramme in der Ukraine mobilisieren. Diese Finanzierungen werden umgesetzt durch die KfW, Proparco, CDP, BGK und die Europäische Investitionsbank. Sie sollen als sogenannte "First Loss"-Tranche die Risiken für private Investoren reduzieren und ihnen somit einen Einstieg in den aktuell herausfordernden Private Equity Markt in der Ukraine ermöglichen. Damit soll ein Beitrag zum Wiederaufbau nachhaltiger und resilienter Infrastruktur in der Ukraine geleistet werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Über die Beteiligung am European Flagship Fund (EFF) for the Reconstruction of Ukraine stellt die KfW Fi-nanzierung für den Wiederaufbau der Ukraine bereit. Es ist geplant, dass der EFF in zwei bestehende Fonds der Fondsmanager ko-investiert. Bei den beiden Fonds handelt es sich um einen Fonds mit Fokus auf Investi-tionen in Infrastruktur (Energie, Logistik) und einen Fonds mit Fokus auf Eigenkapitalinvestition in KMU z.B. in den Sektoren Gesundheit, Pharma, Konsumgüter. Die U&S-Risiken der durch den Fonds finanzierten Einzel-projekte werden zwischen hohen und moderaten Risiken eingestuft und umfassen bspw. mögliche Landnutzungsänderungen, Biodiversitätsrisiken sowie Arbeitssicherheits- und Gesundheitsrisiken oder erfordern Um-siedlung oder den Verlust von Lebensgrundlagen. Insbesondere sind die Risiken aber auch vor dem Hintergrund des fortdauernden Krieges zu betrachten. Das U&S-Risiko des Gesamtprojekts als FI/A eingestuft. Das Umwelt- und Sozialmanagementsystem (USMS) wird aktuell noch durch die Fondsmanager entwickelt und muss durch die KfW abgenommen werden. Es wird insbesondere gefordert, dass Mindeststandards ange-wandt werden, die sich auf die IFC Performance Standards, ILO Kernarbeitsnormen, die UNGP und IFS EHS Guidelines beziehen und eine Ausschlussliste entwickelt wird, die konform mit den Ausschlusslisten der KfW und IFC ist. Auch ein externer Beschwerdemechanismus wird für den EFF entwickelt werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Fonds lokales U&S Recht einzuhalten. Schwachstellen in Einzelprojekten sollen über Aktionspläne (ESAPs) geschlossen werden. Zur Unterstützung der Fondsaktivitäten wird auf unabhängige externe Expertise zurückgegriffen, insbesondere für die Due Diligences für Vorhaben mit höheren Risiken (mindestens Kategorie A und B+). Der Fonds wird regelmäßig über die Umwelt- und Sozialleistung der finan-zierten Projekte an die KfW berichten sowie zum Stand des USMS. Das finale USMS ist von der KfW freizu-geben, ebenso die ersten ESDDs der Einzelprojekte. Darüber hinaus sind Vertreter von KfW im Board und Investment Komitee des Fonds vertreten, wodurch seine U&S-Politik aktiv mitgestaltet und kontrolliert werden kann.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezN4K
Link kopieren Link kopiert