EU Trust Fund für die Syrienkrise (MADAD) Phase VII (VPT 2)
Seit nunmehr über 10 Jahren leiden die Menschen im Mittleren Osten unter der Syrienkrise. Laut UNOCHA benötigen über 11 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Noch immer gibt es 5,6 Millionen syrische Flüchtlinge in der Region und 6,2 Millionen Binnenvertriebene (Stand Sep. 2021). Dazu hat sich die humanitäre und wirtschaftliche Krise durch die Covid-19 Pandemie weiter zugespitzt.
Als Antwort auf diese Situation wurde 2014 der EU-Treuhandfonds (EUTF) für die Syrienkrise "Madad" unter dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) als erster regionaler Treuhandfonds der EU überhaupt eingerichtet. Verantwortlich für das Fondsmanagement ist die Generaldirektion Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (DG NEAR).
Der EUTF hat zum Ziel, mit kohärenten, koordinierten sowie verstärkten Hilfsmaßnahmen auf die Syrienkrise und die massiven Flüchtlingsbewegungen, die von diesen ausgehen, länderübergreifend zu reagieren.
Das Finanzierungsvolumen des EUTF beläuft sich inzwischen auf 2,38 Mrd. EUR (Stand Dez. 2021). Die Finanzierung erfolgt zum größten Teil aus EU-Mitteln (rund 2,12 Mrd. EUR). Die bilateralen Beiträge der EU-Mitgliederstaaten, der Türkei sowie anderer Geber belaufen sich auf rd. 235 Mio. EUR, wobei Deutschland mit einem Beitrag von insgesamt 95 Mio. EUR (Stand Dez. 2021) der größte bilaterale Geber ist.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Zu den vom EU-Treuhandfonds (EUTF) geförderten Einzelmaßnahmen zählen u.a. Rehabilitierungs- und kleinere Baumaßnahmen. Entsprechend der möglichen Risiken wurde das Vorhaben in der Kategorie B eingestuft. Die Ko-finanzierung eines Treuhandfonds mit FZ-Mitteln bedeutet, dass für die Programmdurchführung die Verfahren der verwaltenden Organisation zur Anwendung kommen. Auch lassen sich die FZ-Mittel im Rahmen des EUTF keinen spezifischen Einzelmaßnahmen zuordnen. Angesichts der bestehenden Erfahrungen, Kapazitäten und gängiger Praxis der EU-Kommission sowie der Durchführungsorganisationen wurde darum von zusätzlichen, individuellen Prüfungen der Einzelmaßnahmen abgesehen.
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