EU-Treuhandfonds Bêkou
Der EU-Treuhand-Fonds "Bêkou" wird von der EU und ihren Mitgliedsländern, sowie ggf. weiteren Investoren finanziert und hat zum Ziel, die Regierung der Zentralafrikanische Republik bei der Beendigung der politisch-militärischen Krise zu unterstützen und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Bevölkerung zu erreichen. Dadurch ist der Fonds ein sog. LRRD-Programm ("linking relief, rehabilitation and development"), welches als Bindeglied zwischen humanitärer Nothilfe und klassischer Entwicklungshilfe zu sehen ist. Im Rahmen eines multisektoriellen Ansatzes investiert der Fonds in Maßnahmen, die einen Beitrag zur Wiederaufnahme der Funktionen des Gemeinwesens und der Versorgung der Bevölkerung mit grundlegenden Dienstleistungen und Gütern leisten. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei der Wiederherstellung des friedlichen Zusammenlebens der verschiedenen ethnischen und religiösen Bevölkerungsgruppen, der fluchtbedingten Lebensumstände vieler Menschen und der besonderen Situation und Rolle von Frauen im Krisenkontext geschenkt. Die Bundesregierung ist gemeinsam mit Frankreich, den Niederlanden und der EU Gründungsinvestor des Fonds. Das Gründungsdokument (Gründungsakt) wurde am 15. Juli 2014 in Florenz von der Bundesregierung (BM Gerd Müller) unterzeichnet. Der deutsche Gründungsbeitrag beläuft sich zunächst auf EUR 5 Mio., soll aber innerhalb der Laufzeit des Fonds ggf. aufgestockt werden.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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