Ernährungssensitive Cash Transfers für besonders vulnerable Kinder in Tunesien
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine seit Februar 2022 führt neben einer Verschärfung der wirtschaftlichen Situation Tunesiens auch zu einer akuten Nahrungsmittelkrise. Diese ist bedingt durch die hohe Abhängigkeit Tunesiens von ausländischen Getreideimporten und aktuellen Lebensmittelpreissteigerungen. Dies bedroht insbesondere die Versorgungslage der vulnerablen Bevölkerung Tunesiens und beeinflusst nachhaltig negativ die physische, motorische und geistige Entwicklung von Kindern.
Durchgeführt von UNICEF und dem tunesischen Sozialministerium verfolgt das Vorhaben das Ziel, bis Ende des Jahres 2023 die am meisten gefährdeten Kinder in Tunesien vor den negativen sozioökonomischen Folgen der gegenwärtigen globalen Krisen zu schützen.
Durch befristete Transferzahlungen an ca. 105.000 6 bis 18 Jahre alte Kinder und Jugendliche, wird den Kindern aus den armen Familien ermöglicht, ihre Grundbedürfnisse zu decken und somit ihr volles Potenzial zu entwickeln. Zudem sollen bis zu 421.000 Schulkinder aus bedürftigen Familien eine Einmalzahlung zu Beginn des Schuljahres 2023 erhalten (Back-to-School). Dies soll die Rückkehr der Kinder und Jugendlichen in die Schule ermöglichen. Erfahrungsgemäß wird auch dieser Zuschuss zum Großteil für Nahrungsmittel ausgegeben. Ergänzend zu den Cash-Transfers sind Informationskampagnen für Familien zur Vermittlung von ernährungsspezifischem Wissen und Schulungen für SozialarbeiterInnen vorgesehen. Darüber hinaus leistet das Vorhaben einen Beitrag, ein nachhaltiges, Kind-sensitives und reaktionsfähiges Sozialschutzsystem in Tunesien aufzubauen.
Das Programm soll schnellstmöglich starten und ist auf eine Laufzeit von 18 Monaten angelegt. Die Aktivitäten werden im Dezember 2023 beendet sein. Der deutsche Beitrag i.H.v. 25 Mio. Euro wird aus der SI AGER finanziert (ehemals "EINEWELT ohne Hunger" - SEWoH).
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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