Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels und grenzüberschreitender Investitionen zur Unterstützung der AfCFTA
Ziel des Vorhabens ist es, die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent zu verbessern, indem der Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu bedarfsgerechter Handelsfinanzierung gestärkt und der grenzüberschreitende Handel erleichtert wird. Zentrale Instrumente sind dabei das Portfolio Risk Sharing Agreement (PoRSA) und das Regional Customs Transit Guarantee (RCTG)-Programm in Kooperation mit der African Trade & Investment Development Insurance Agency (ATIDI).
Durch PoRSA werden afrikanische Finanzinstitute dabei unterstützt, bislang unterversorgte KMU durch innovative Risikominderungsinstrumente stärker in Handelsfinanzierung einzubeziehen. Damit trägt das Vorhaben dazu bei, strukturelle Hindernisse für KMU zu adressieren, deren eingeschränkter Zugang zu Finanzmitteln bislang ihre Wachstums-, Innovations- und Beschäftigungspotenziale limitiert. Die Stärkung von KMU leistet einen signifikanten Beitrag zur lokalen Wertschöpfung, Beschäftigung und wirtschaftlichen Diversifizierung.
Das Regional Customs Transit Guarantee (RCTG)-Programm adressiert nichttarifäre Handelshemmnisse durch die Einführung einer regional harmonisierten Transportgarantie. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Transportkosten und Verzögerungen an Landesgrenzen abzubauen und damit die Wettbewerbsfähigkeit innerafrikanischer Lieferketten nachhaltig zu verbessern. Durch Reduzierung administrativer Hürden und Beschleunigung von Warenströmen wird die Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) flankiert und regionale Integration gestärkt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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