Erhalt von Boden-und Wasserressourcen zur Stärkung der Dürreresilienz und Erhöhung der Ernährungssicherheit in ariden
Die vorgeschlagene FZ-Maßnahme, die zur Stärkung der Dürreresilienz und Erhöhung der Ernährungssicherheit beitragen und aus den Mitteln der BMZ-Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger" (SEWOH) jetzt Leben ohne Hunger (SI Ager) finanziert werden soll, fokussiert auf die am schwersten von diesen Entwicklungen betroffenen ariden und semi-ariden Gebiete im Tiefland Äthiopiens. Das dort vorherrschende, an die harten klimatischen Bedingungen angepasste, traditionelle System der halbnomadischen Viehwirtschaft gerät im Zuge der immer häufiger auftretenden Dürren unter Druck. Den Pastoralisten wird der traditionell übliche Zugang zu wichtigen Wasser- und Landressourcen zunehmend erschwert und jede Dürre verschärft die Situation in diesem fragilen Ökosystem und schwächt die Lebensgrundlagen der dort lebenden Bevölkerung, die anfälliger für Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Wasser-knappheit wird (Kernproblem). Durch den Erhalt und die produktivere Nutzung bestehender sowie die Erschließung neuer Wasser- und Bodenressourcen ist die hier dargestellte Maßnahme darauf gerichtet, die Bevölkerung in die Lage zu versetzen, ihre natürlichen Lebensgrundlagen auch unter sich verändernden Klimabedingungen nachhaltig zu bewirtschaften und ihre Ernährungssituation dadurch nachhaltig zu verbessern (FZ-Modulziel). Zielgruppe dieser Maßnahmen sind die in der Afar-Region lebenden, von Klimaveränderungen und Witterungsextremen besonders betroffenen Pastoralisten. Träger ist das äthiopische Landwirtschaftsministerium, dem in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Landwirtschafts- und Wasserämtern die Durchführung der Maßnahme obliegt. Das Vorhaben wird eng mit lokalen Nutzergruppen, NROs und traditionellen Autoritäten zusammenarbeiten, um auf der Basis der traditionellen Nutzungsrechte und Verhaltensregeln eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen und Investitionen sicherzustellen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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