Ergebnisorientierte Finanzierung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in Burundi
Ziel des Vorhabens ist es, die grundlegende medizinische Versorgung in Burundi abzusichern und zu einer erhöhten Nutzung von qualitativ verbesserten Dienstleistungen insbesondere im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit (SRGR) beizutragen. Zielgruppe ist hierbei die gesamte burundische Bevölkerung. Hierfür soll zum nationalen System der ergebnisorientierten Finanzierung der Gesundheitseinrichtungen (Financement basé sur la performance, FBP) beigetragen werden, wobei die FZ in den beiden Provinzen Gitega und Muramwya alle FBP-finanzierten Indikatoren der Basisgesundheitsversorgung finanzieren würde. In Gitega und Muramvya ist auch die GIZ im Bereich Qualitätsverbesserung aktiv. Der Bereich SRGR und Kindergesundheit macht 89 % der Kosten aus und steht im Fokus des Vorhabens. Darüber hinaus deckt der FBP die Behandlung und Prävention von Malaria und TB sowie Behandlung und kleinere Operationen der medizinischen Grundversorgung ab. Empfänger und Träger des Vorhabens ist die NRO Catholic Organisation for Relief and Development-Aid, Cordaid.
Der Ansatz soll zunächst über einen Zeitraum von zwei Jahren, nach Zusage des VPT über 7 Jahre unterstützt werden. Die Gesamtkosten des Vorhabens (FBP-Finanzierung landesweit) betragen für 2 Jahre EUR 75 Mio, für 7 Jahre (incl. Vorratsprüfungsteil) EUR 190 Mio. Der FZ-Beitrag beträgt für 2 Jahre EUR 5 Mio und für 7 Jahre EUR 20 Mio. Die Gesamtkosten des FBP in den beiden Projektprovinzen betragen für 2 Jahre EUR 8,8 Mio, der FZ-Beitrag EUR 5 Mio. Die Gesamtkosten des FBP in den beiden Projektprovinzen betragen für 2 Jahre EUR 8,8 Mio, der FZ-Beitrag 5 Mio. EUR.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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