Entwicklung des Wasser- und Sanitärsektors - Water Services Trust Fund, Phase III
Ziel der FZ-Maßnahme ist die Sicherstellung einer ausreichenden, hygienisch einwandfreien, sozial verträglichen und nachhaltigen Wasser- und Basissanitärversorgung für städtische Arme in Kenia. Programmträger der FZ-Maßnahme ist der Water Services Trust Fund (WSTF), eine nationale Finanzierungsinstitution zur Mobilisierung und Umsetzung von sektorspezifischen, armutsorientierten Investitionen. Die Durchführung der Maßnahmen in städtischen Armutsgebieten erfolgt dabei ausschließlich durch lizenzierte Wasserversorgungsunternehmen, die sich im Rahmen regelmäßig abgehaltener Ausschreibungswettbewerbe für die Finanzierung durch den WSTF qualifizieren müssen. Zielgruppe der Maßnahme ist die noch unzureichend mit Trinkwasser und Sanitäreinrichtungen versorgte Bevölkerung in städtischen Armutsvierteln in ganz Kenia. Das Vorhaben wird in enger Zusammenarbeit zwischen GIZ und KfW in einem integrierten, kohärenten Ansatz mit einer Gesamtlaufzeit von rund drei Jahren durchgeführt. Die FZ-Mittel werden dabei flexibel und bedarfsabhängig für die Verbesserung der Wasser- und Sanitärversorgung in städtischen Armutsgebieten eingesetzt. Hauptmaßnahmen sind (1) der Ausbau der städtischen Wasserversorgung über angepasste technische Lösungen, z.B. Wasserkioske, sowie (2) der Bau von öffentlichen und privaten Sanitäreinheiten zur Basissanitärversorgung armer Bevölkerungsgruppen. Innovative Betriebskonzepte, bedarfsorientierte Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sowie abgestimmte Maßnahmen zur Stärkung des Trägers ergänzen das Vorhaben. Die Gesamtkosten der FZ-Maßnahme betragen insgesamt rund EUR 10,2 Mio. Der FZ-Zuschuss für das Programm beläuft sich auf EUR 8,5 Mio. und wird ergänzt um einen Eigenbeitrag des Partners in Höhe von 1,7 Mio. EUR (20% des FZ-Zuschusses). Seit Ende 2011 erfolgt eine Ko-Finanzierung mit der Bill und Melinda Gates Stiftung (BMGF) in Höhe von USD 7.130.699 mit Fokus auf den Ausbau der Basissanitärversorgung.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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