Entwicklung des städtischen Wasser- und Sanitärsektors im Südsudan
Mit einem offenen Programmansatz wird im Südsudan erstmals die Reformanstrengung mehrerer Städte in einen Zusammenhang gestellt und der Genuss von Fördermitteln in einen Leistungswettbewerb der Verwaltungsinstanzen unter Einbindung der Bevölkerung gestellt. Auf Basis angemessener Mindestkriterien soll in zunächst 2 Städten die Versorgung mit Trinkwasser über öffentliche Zapfstellen (Kioske) ausgebaut und die Hygienesituation über Schulungen und die Bereitstellung dezentraler öffentlicher Basissanitärversorgung verbessert werden. Von den zugangsberechtigten Städten Bor, Rumbek, Yambio und Yei werden die Städte begünstigt, die als erste die Grundanforderungen für einen nachhaltigen Betrieb erfüllen. Entsprechend den Vorgaben des qualifizierten Versorgungsziels (QVZ) werden mit FZ-Mitteln zusätzlich rund 80.000 mehrheitlich arme Einwohner mit Trinkwasser und 20.000 Menschen mit gemeinschaftlichen Basissanitärlösungen versorgt werden. Über die Einwerbung weiterer Entwicklungspartner soll der Programmansatz die Zielgruppe und Reichweite zügig erweitern und Geberbeiträge entsprechend den Vereinbarungen von Busan bündeln. Bei weiteren Reformerfolgen der Städte sollen ergänzende Investitionsphasen bis hin zu Vollversorgung realisiert werden.
Die Gesamtkosten der FZ-Maßnahme belaufen sich auf 13,9 Mio. EUR. Der Südsudan wird einen Eigenanteil von 0,9 Mio. EUR beitragen.
Die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit dem Südsudan wurde 2016 aus politischen Gründen suspendiert. Seitdem ist das Vorhaben bis auf Weiteres ausgesetzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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