Einlagensicherungssystem
Im Rahmen des EZ-Programms "Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung" wird durch das Vorhaben ein Beitrag zur Verbesserung und Absicherung des Zugangs zu innovativen und nachfrageorientierten Mikrofinanzdienstleistungen und zur Erwerbstätigkeit in kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) geleistet (EZ-Programmziel). Nach erfolgreicher Umsetzung des Vorhabens ist ein funktionsfähiges, nachhaltiges und sowohl von den Finanzinstitutionen akzeptiertes als auch in der Öffentlichkeit bekanntes Einlagensicherungssystem aufgebaut, das maßgeblich zu einer verbesserten Absicherung und Mobilisierung lokaler Finanzmittel beiträgt (FZ-Modulziel). Die Zielgruppe des Vorhabens sind Kleinsparer und Kleinstunternehmen, denen durch das Vorhaben die sichere Anlage ihrer Ersparnisse im formellen Finanzsektor ermöglicht wird. Mittelbar sind auch (i) der ghanaische Finanzsektor betroffen, dem eine verbesserte, risikoärmere Refinanzierung durch vermehrte, längerfristige Kundeneinlagen ermöglicht wird, sowie (ii) Wirtschaftsakteure, die generell vom gestiegenen Vertrauen und insbesondere von der Verfügbarkeit längerfristiger Kredite profitieren sollen. Für die Anfangskapitalisierung des Einlagensicherungsfonds wurde in der ersten Phase I ein IDA-Darlehen über 3,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Folgephase wird nun ein weiteres IDA-Darlehen in Höhe von 9,5 Mio. EUR zur Kapitalisierung des Einlagensicherungsfonds bereitgestellt. Die Begleitmaßnahme zur Phase I des Vorhabens dient i. W. dem institutionellen Aufbau der neu zu gründenden Einlagensicherungsagentur (Ghana Deposit Protection Corporation, GDPC). Hierfür wurden Zuschussmittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Für die Folgephase (Phase II) werden weitere Zuschussmittel in Höhe von 0,5 Mio. EUR bereitgestellt. Diese sollen der Stärkung der ghanaischen Zentralbank (Bank of Ghana, BoG) v.a. in den Bereichen Bankenaufsicht und Regulierung dienen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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