Einführung von TruBudget in Burkina Faso
Im Rahmen des Vorhabens soll die für Burkina Faso entwickelte Version von TruBudget als digitales Managementinstrument für ausgewählte Projektfinanzierungen in Burkina Faso getestet und weiterentwickelt werden. Als Ergebnis soll die Regierung von Burkina Faso in die Lage versetzt werden, TruBudget als Standardsystem zur Umsetzung geberfinanzierter Projekte zu etablieren. Zielsetzung einer möglichst umfassenden Einführung von TruBudget ist die Einbeziehung von Partnerfinanzierungen in den Partnerhaushalt gemäß den Forderungen der Paris Deklaration von 2005 und damit eine deutliche Verbesserung von Effizienz und struktureller Nachhaltigkeit beim Einsatz von Gebermitteln. Die innovative Nutzung der "blockchain"- Technologie im Management von Projektfinanzierungen erlaubt eine bislang nicht darstellbare transparente, sichere und nachvollziehbare Steuerung des Einsatzes von Gebermitteln.
Das Vorhaben umfasst Maßnahmen zur weiteren Anpassung und Verbesserung der TruBudget-Anwendung (nationale Bezeichnung: Système Intégré de la Gestion des Fonds Extérieurs/ SIGFE) sowie zur Integration in das bestehende IT-Ökosystem des Partners. Die Umsetzung wird von einem internationalen Consultant begleitet, der neben den technischen Anpassungen umfangreiche Ausbildungsmaßnahmen für die Beteiligten auf Seite von Burkina Faso und den Geberinstitutionen durchführt. Zudem wird die burkinische Regierung bei notwendigen Anpas-sungen auf prozessualer, rechtlicher sowie politische-institutioneller Ebene unterstützt.
Im Anschluss an die reguläre Durchführung noch eine Verlängerungsphase durchgeführt wer-den, um SIGFE weiter anzupassen und einige Vorhaben der KfW in die Produktion zu überfüh-ren. Diese sollen beispielhaft für andere Geber dienen, die bereits ein hohes Interesse gezeigt haben.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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