Distriktentwicklungsfonds V / DACF II
Deutschland unterstützt seit 2009 gemeinsam mit anderen Gebern (derzeit der Schweiz) und der ghanaischen Regierung das nationale Finanzausgleichssystem. Darüber werden Transferzahlungen an die Distrikte geleistet, aus denen prioritäre Projekte der sozialen Infrastruktur finanziert werden. Die Höhe der Transferzahlungen ist abhängig von der Leistung der Distrikte hinsichtlich der Erfüllung administrativer und rechtlicher Vorgaben, die jährlich durch unabhängige Consultants landesweit in einer Studie erhoben wird. Damit soll einerseits die Verwaltungsleistung der Distrikte verbessert werden und andererseits die Ausstattung mit wichtiger Infrastruktur verbessert um so einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu leisten.
Seit 2018 ist der Ansatz der leistungsgebundenen Transfers vollständig in das nationale System über ein Performance Fenster (die "Responsiveness Factor Grant") im District Assemblies Common Fund (DACF) integriert.
Die Laufzeit des Vorhabens beträgt voraussichtlich 2 Jahre (2020 - 2021). Der FZ-Beitrag beläuft sich auf 30,0 Mio. EUR in Form eines Zuschusses.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leichte bis moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Die sozialen Auswirkungen beziehen sich insbesondere auf Arbeiter und Anwohner während der Bauphase der geförderten Einzelmaßnahmen. Typische Auswirkungen, die sich hier ergeben, sind Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei Arbeiten mit schwerem Gerät oder Arbeit in Höhen sowie Lärmentwicklung und Staubemissionen mit infolgedessen verschlechterter Luftqualität. Darüber hinaus kann es bei den Bauaktivitäten zu vorübergehenden Einschränkungen wirtschaftlicher Aktivitäten von Anrainern sowie der Einschränkungen der Lebensgrundlagen aufgrund der Aneignung wirtschaftlich genutzter Flächen kommen. Negative Umweltauswirkungen können durch fehlerhafte Entsorgung von Baustellenabfällen sowie Verunreinigungen in Wasser und Boden durch mangelhaft gewartete Geräte und Fahrzeuge erfolgen. Diese Auswirkungen sind aller Voraussicht nach auf die verschiedenen Einzelstandorte beschränkt und reversibel und können durch Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik vermieden, vermindert beziehungsweise bewältigt werden. Die negativen Auswirkungen und die entsprechenden Mitigationsmaßnahmen werden mit Hilfe eines Programmspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementrahmenplan identifiziert, umgesetzt und überwacht. Für die Einzelvorhaben werden, basierend auf den Rahmenplan, standortspezifische Umwelt- und Sozialmanagementpläne erstellt und umgesetzt. Diese Pläne beinhalte. auch die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Programm betroffene oder interessierte Menschen.
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