Distriktentwicklungsfonds - DACF V - Vulnerabilitätsfenster

Die Maßnahme verfolgt zwei Ansätze: Die erste Komponente zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit der 261 Distrikte Ghanas in Bezug auf die Einhaltung der Prinzipien guter Regierungsführung und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zu stärken. Dazu unterstützt die Finanzielle Zusammenarbeit den Distriktentwicklungsfonds dabei Transferzahlungen an alle Distrikte bereitzustellen. Die Zuweisung der ungebundenen finanziellen Mittel erfolgt leistungsabhängig auf Basis einer jährlich stattfindenden unabhängigen Leistungsmessung, die die Einhaltung relevanter rechtlicher und regulatorischer Vorgaben sowie die Qualität der Dienstleistungsbereitstellung bewertet. Je besser die Distrikte bei der Leistungsmessung abschneiden, desto höher die Transferzahlung. Die Mittel werden für Investitionen in prioritäre kommunale Infrastrukturprojekte wie Schulen oder Krankenstationen verwendet. Zusätzlich stehen Ressourcen für den Kapazitätsaufbau zur Verfügung, insbesondere in Bereichen, die in der Leistungsmessung als verbesserungsbedürftig identifiziert wurden.
Mit einer zweiten Komponente zielt die Maßnahme darauf ab, durch ein sogenanntes "Vulnerabilitätsfenster" gezielt zusätzliche Mittel für solche Distrikte bereitzustellen, die sozial und wirtschaftlich besonders benachteiligt sind, um in diesen Distrikten staatliche Präsenz und wirtschaftliche Resilienz durch die Finanzierung von Infrastruktur zu stärken. Diese Distrikte befinden sich u.a. im Norden Ghanas, der vom Übergreifen terroristischer Gewalt aus dem Sahel bedroht ist, so dass der Stärkung staatlicher Präsenz und der Förderung wirtschaftlicher Resilienz im Sinne der Prävention eine wichtige Rolle zukommt.
Durch die beiden Komponenten profitiert die gesamte Bevölkerung von einer verbesserten Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen und der Umsetzung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen. Die Korbfinanzierung des Distriktentwicklungsfonds erfolgt gemeinschaftlich durch Deutschland, die Schweiz und Ghana.

Umwelt- und Sozialverträglichkeit

Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet mit potenziell leichten bis moderaten negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen. Die Einzelprojekte umfassen den Aufbau von kommunaler Infrastruktur, d.h. Schulen, Gesundheitsstationen, Wasserversorgung, Straßenrehabilitierung und Energieversorgung. Dabei betreffen die Hauptrisiken den Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, sowie Anrainergesundheit und Anrainersicherheit. Typische Auswirkungen, die sich ergeben, sind Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei Arbeiten mit schwerem Gerät oder Arbeit in Höhen sowie Lärmentwicklung und Staubemissionen. Darüber hinaus kann es durch die Bauaktivitäten zu vorübergehenden Einschränkungen wirtschaftlicher Aktivitäten von Anrainern kommen. In seltenen Fällen sind begrenzte Einschränkungen der Lebensgrundlage aufgrund der Aneignung wirtschaftlich genutzter Flächen möglich. Negative Umweltauswirkungen können durch fehlerhafte Entsorgung von Baustellenabfällen sowie Verunreinigungen in Wasser und Boden durch mangelhaft gewartete Geräte und Fahrzeuge erfolgen. Diese Auswirkungen sind auf die verschiedenen Einzelstandorte beschränkt und werden durch Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik vermieden, vermindert beziehungsweise bewältigt. Ein programmspezifischer Umwelt- und Sozialmanagementrahmenplan identifiziert die negativen Auswirkungen und definiert die erforderlichen Mitigationsmaßnahmen. Für die Einzelvorhaben werden, basierend auf den Rahmenplan, standortspezifische Umwelt- und Sozialmanagementpläne erstellt und deren Umsetzung überwacht. Diese Pläne beinhalten auch die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Programm betroffene oder interessierte Menschen sowie die erforderlichen Beteiligungsprozesse. Das Ministerium für Kommunalentwicklung (Ministry of Local Government, Chieftaincy and Religious Affairs, MLGCRA) überprüft die Vorhaben auf Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards und aktualisiert jährlich das Operational Manual.

Land / Region / Institution Ghana
Nummer 59091
Schwerpunkt Demokratie
Sektor 15112 - Dezentral.u.Förd.Subnation.Gebietskörpersch
USV-Kategorie B
Finanzierungsinstrument Zuschuss / Darlehen aus Haushaltsmitteln
Weitere Geber SECO/Switzerland
Deutscher Finanzierungsbeitrag 35 Mio. EUR
Status aktiv
Auftraggeber BMZ
Projektpartner MINISTRY OF LOCAL GOVERNMENT, CHIEFTAINCY & RELIGIOUS AFFAIR, DISTRICT ASSEMBLIES COMMON FUND
Zuständige Abteilung West- und Ostafrika

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