Distriktentwicklungsfonds - DACF IV
Über den DACF-RFG, den District Assemblies Common Fund - Responsiveness Factor Grant unterstützt die FZ in Ghana leistungsbasierte Transfers an alle 261 Kommunen oder Distrikte (Metropolitan, Municipal and District Assemblies, MMDA). Dafür wird in allen Distrikten jährlich durch unabhängige Consultants ein Performance Assessment durchgeführt. Je nachdem wie gut die Distrikte dabei abschneiden, bekommen sie mehr oder weniger zusätzliche ungebundene finanzielle Zuweisungen, die sie für Investitionen in prioritäre soziale Infrastrukturprojekte nutzen können.
Zusätzlich stehen allen Distrikten Mittel für Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau zur Verfügung, bevorzugt in den Bereichen, in denen sie im Performance-Assessment schlecht abgeschnitten haben. In die Korbfinanzierung des DACF zahlen neben Deutschland auch die Schweiz und die ghanaischen Partner ein.
Ziel des Vorhabens ist die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Distrikte in Bezug auf die Einhaltung der Prinzipien der guten Regierungsführung, relevanter rechtlicher und politischer Vorgaben sowie die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, sowie die Umsetzung prioritärer sozialer Infrastrukturmaßnahmen von denen die Bevölkerung in den Distrikten profitiert.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet und kann potenziell leichte bis moderate negative Auswirkungen auf die Umwelt und die sozialen Bedingungen haben. Die sozialen Auswirkungen beziehen sich insbesondere auf Arbeiter und Anwohner während der Bauphase der geförderten Einzelmaßnahmen. Typische Auswirkungen, die sich hier ergeben, sind Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bei Arbeiten mit schwerem Gerät oder Arbeit in Höhen sowie Lärmentwicklung und Staubemissionen mit infolgedessen verschlechterter Luftqualität. Darüber hinaus kann es bei den Bauaktivitäten zu vorübergehenden Einschränkungen wirtschaftlicher Aktivitäten von Anrainern sowie der Einschränkungen der Lebensgrundlagen aufgrund der Aneignung wirtschaftlich genutzter Flächen kommen. Negative Umweltauswirkungen können durch fehlerhafte Entsorgung von Baustellenabfällen sowie Verunreinigungen in Wasser und Boden durch mangelhaft gewartete Geräte und Fahrzeuge erfolgen. Diese Auswirkungen sind aller Voraussicht nach auf die verschiedenen Einzelstandorte beschränkt und reversibel und können durch Maßnahmen nach neuestem Stand der Technik vermieden, vermindert beziehungsweise bewältigt werden. Die negativen Auswirkungen und die entsprechenden Mitigationsmaßnahmen werden mit Hilfe eines Programmspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementrahmenplan identifiziert, umgesetzt und überwacht. Für die Einzelvorhaben werden, basierend auf den Rahmenplan, standortspezifische Umwelt- und Sozialmanagementpläne erstellt und umgesetzt. Diese Pläne beinhalte. auch die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Programm betroffene oder interessierte Menschen.
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