Digitale Pandemieprävention
Da die bestehenden Informationssysteme der Präventivmedizin im Zuge der Covid-19 Pandemie die entscheidungsrelevanten Informationen nicht bereitstellen konnten, hat ein neu installierter Krisenstab COVID-19-spezifische Prozesse und Datenstrukturen etabliert. Ziel des Vorhabens ist die Erhöhung der Kapazität im Gesundheitssektor für evidenz-basierte technische und politische Entscheidungen in der Pandemieprävention inklusive One Health sowie die Stärkung des Netzwerks der im Ausbruchsfall zuständigen dezentralen Krisenzentren (Emergency Operations Centres, EOCs) im Gesundheitssystem. Wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sind die Schaffung eines Modellierungszentrums für digitale Pandemieprävention und -eindämmung am General Department of Preventive Medicine (GDPM) sowie die Konzeption und der Aufbau einer Systemarchitektur, die die bestehenden Informationssysteme des präventiven und kurativen Gesundheitssystems landesweit integriert. Begleitet wird das Vorhaben von renommierten wissenschaftlichen Partnern (u. a. Zentrum für Künstliche Intelligenz im Robert-Koch-Institut, Heidelberger Institut für Global Health) im Rahmen von Forschungskooperationen. Projektträger ist das GDPM in enger Zusammenarbeit mit den vier Pilotprovinzen. Direkte Zielgruppe der Investition und Kapazitätsstärkung ist die Bevölkerung von Vietnam, die durch schnelle Reaktion und Eindämmung bei Ausbrüchen von Krankheiten, insbesondere Pandemien, profitiert, welches letztlich von globaler Bedeutung sein kann. Indirekte Zielgruppe sind die Mitarbeiter im Gesundheitssektor auf verschiedenen Ebenen und von verschiedensten Institutionen (MOH, EOCs in vier Forschungsinstituten, Provinzen, Distrikte) und des Ministry of Agricultural and Rural Development und Ministry of Environment and Natural Ressources.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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