Deutscher Beitrag zu EU-Treuhandfonds für Kolumbien, 2. Beitrag
Der FZ-Beitrag zur zweiten Phase des EU Treuhandfonds für den kolumbianischen Friedens-prozess rundet das EZ-Programm "Unterstützung der Friedensentwicklung in Kolumbien" mit einem Beitrag zu einem Vorhaben ab, an dem mehrere Entwicklungspartner Kolumbiens beteiligt sind. Dadurch ist der Gestaltungsraum für die deutsche EZ im Modul zwar erheblich begrenzt, kann aber wichtige (politische) Signale der Zusammenarbeit für den Frieden im Verbund mit anderen Entwicklungspartnern Kolumbiens geben. Mit dem zusätzlichen Finanzierungsbeitrag im Zuge der zweiten Phase erhöht sich die deutsche Gesamtbeteiligung auf 6 Mio. EUR, wodurch die Bundesrepublik gemeinsam mit den Niederlanden und Spanien der wichtigste bilaterale Geber des Fonds bleibt. Der EUTF richtet sich an die ländliche Bevölkerung, zunehmend in den 170 besonders vom Gewaltkonflikt betroffenen "PDET"-Landkreisen Kolumbiens. Von den 73 Landkreisen, die das EUTF-Portfolio Ende 2018 umfasste, gehören 37 zu dieser Gruppe. Der Fonds finanziert Einzelprojekte in insgesamt 16 Departments Kolumbiens, von denen 4 (Caquetá, Putumayo, Nariño, Guaviare) als prioritär gelten. Ein zusätzliches Haupthandlungsfeld des Fonds richtet sich an die Reinkorporation der ehemaligen Kombattanten der FARC-EP in den für diese eingerichteten Übergangszonen (ETCR). Die Bereitstellung des zweiten deutschen Beitrages zum Treuhandfonds erfolgt mittels Unterzeichnung des Beitragszertifikates (Contribution Certificate) durch KfW und BMZ, Debit Note der EU, Auszahlung des Beitrages von 3,0 Mio. EUR in einer einzigen Tranche sowie die laufende Nachverfolgung der Fondsaktivitäten. Die Verwaltung des FZ-Beitrages wird an DEVCO als Administrator und Treuhänder übertragen, der die Projektüberwachungsfunktion und die Berichterstattung über das Fondsgebaren obliegen. DEVCO seinerseits hat einen unabhängigen Auditor (Ernst & Young) mit der jährlichen externen Prüfung der EUTF-Finanzen beauftragt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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