Das Potenzial der Vielfalt - Förderung von Opportunity Crops (Power of Diversity Funding Facility I, PDFF I)
Kernproblem:
Die agrargenetische Vielfalt von "ungenutzten" oder "vernachlässigten" Kulturpflanzenarten, sogenannten Opportunity Crops, ist bedroht. In vielen Fällen haben diese Pflanzenarten jedoch das Potenzial, aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften wie Dürre- oder Schädlingsresistenz oder ihres hohen Nährstoffgehalts einen Beitrag zur Klimawandelresilienz oder Ernährungssicherung beizutragen. Da sie jedoch noch nicht die notwendige Beachtung erhalten, beschleunigt sich ohne schnelles Handeln der Rückgang ihrer Diversität und die Ernährungssicherheit reduziert sich.
Modulziel:
Die agrargenetische Vielfalt ausgewählter Opportunity Crops ist erhalten und wird genutzt. Dadurch soll ein Beitrag zu resilienten, nachhaltigen und diversifizierten Agrar- und Ernährungssystemen geleistet werden.
Wesentliche Outputs:
- Pro Land wird das Genmaterial von zwei relevanten Opportunity Crops in Genbanken eingelagert.
- Opportunity Crops sind für potenzielle Nutzer zugänglich.
- Wertschöpfungsketten von Opportunity Crops werden gefördert.
- Das Bewusstsein für das Potenzial von Opportunity Crops von politischen Entscheidungsträgern und Nutzern ist gestärkt.
Zielgruppe:
Nationale Genbanken und ihre jeweiligen Nutzer (Forscher, Züchter, Kleinbauern) im engeren Sinne. Frauen werden besonders profitieren, da sie häufig Opportunity Crops anbauen. Zielgruppe im weiteren Sinne ist die gesamte, v.a. ärmere und ländliche Bevölkerung in den Partnerländern.
Land / Region / Ort:
Das Vorhaben wird Saatgutdatenbanken in den Partnerländern Nigeria, Sambia, Kenia, Kolumbien und Indien unterstützen. Die genauen Zielregionen sind abhängig von der Auswahl der zu fördernden Opportunity Crops.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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