Corona-Soforthilfe in Marokko zur Bewältigung der Corona-Epidemie und ihrer Folgen
Im Rahmen der nationalen Krisenreaktion hat die marokkanische Regierung den sog. Covid-19 Hilfsfonds (Haushaltstitel) mit einem Budget von rd. 3 Mrd. EUR. aufgelegt, aus den Maßnah-men zur Reaktionsfähigkeit und Stärkung des Gesundheitssektors sowie Maßnahmen zur sozia-len Sicherung finanziert werden. Hierzu gehören insbesondere die Erhöhung von Testkapazitäten in Kliniken und im Rahmen der sozialen Sicherung die Zahlung von Sozialhilfen an besonders Bedürftige sowie An-geboten für sozialversicherte Arbeitnehmer (z.B. Leistungen ähnlich dem Kurzarbeitergeld beinhaltet dies u.a. auch die Adressierung des informellen Sektors).
Die marokkanische Regierung hat Deutschland explizit um Unterstützung ihres Krisenreaktions-programms gebeten. Es ist zu befürchten, dass die bereits erreichten Erfolge bei der Armutsre-duzierung und Privatsektorentwicklung durch Covid-19 erodiert werden und nicht unerhebliche Teile der marokkanischen Bevölkerung infolge des Konjunktureinbruchs und der Arbeitsplatz-verluste in prekäre Situationen und Armut zurückfallen. Das Ziel der Corona Soforthilfe ist es, die Reaktionsfähigkeit der marokkanischen Regierung auf die durch die Covid-19-Pandemie verur-sachte gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Krise zu erhalten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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