Corona-Soforthilfe FORCE COVID-19
Die COVID-Krise trifft den Senegal hart und wird einen Einbruch des BIP-Wachstums und einen sprunghaften Anstieg des Haushaltsdefizits zur Folge haben. Der wirtschaftliche Einbruch birgt zudem das Risiko negativer sozialer Auswirkungen durch den drohenden Verlust von Arbeitsplätzen und Einkommen infolge des Einbruchs oder kompletten Stillstands unternehmerischer Aktivitäten. Die Krise trifft KKMU besonders hart. Um die negativen Folgen der Pandemie abzufedern, hat die senegalesische Regierung Anfang April 2020 ein Notprogramm (Programme de Résilience Économique et Social, PRES) verabschiedet. Für die Umsetzung des Not-Programms bedarf es konzessionärer Geberfinanzierung, im Idealfall in Form von Zuschüssen, um die Schuldentragfähigkeit des Senegals zu erhalten.
Das Vorhaben "Corona- Soforthilfe FORCE COVID-19" setzt an diesem Kernproblem an und versucht durch Bereitstellung von Zuschuss-Mitteln in einer Parallelfinanzierung mit der EU eine Milderung der Auswirkungen der COVID-19 Krise auf die fragilsten und am stärksten betroffenen Wirtschaftssektoren durch eine effiziente und transparente Umsetzung des Nothilfeprogramms herbei zu führen. Dabei sichert das Vorhaben durch die Abmilderung der Folgen der COVID-19 Krise die Reformagenda, der sich in der Vorbereitung befindende Reformpartnerschaft mit Fokussierung auf die Unterstützung von kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU), und honoriert das bisherige Engagement der senegalesischen Regierung im Vorantreiben der Reformbemühungen.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Es handelt sich bei dem vorliegenden Vorhaben um eine ungebundene Finanzierung, die in den senegalesischen Haushalt eingestellt wird. Ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Vorhaben und möglichen negativen sozialen und/oder ökologischen Auswirkungen ist daher aufgrund des Finanzierungsinstruments nicht darstellbar. Das Vorhaben leistet durch Stärkung des Gesundheitssystems; der sozialen Resilienz (inkl. Nahrungsmittelhilfe); die Unterstützung des Privatsektors (Steuererlass, Kreditprogram) und den Ausgleich der Steuermindereinnahmen einen Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen und der Vermeidung der Verarmung. Der deutsche Beitrag setzt den Fokus auf die Unterstützung der am stärksten betroffenen Wirtschaftssektoren. Da es sich allerdings um eine Budgetfinanzierung handelt, wird bei der Analyse der möglichen Risiken das gesamte Nothilfeprogramm der Regierung betrachtet. Die Unterstützung des Privatsektors ist mit Risiken in Bezug auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit verbunden, insbesondere bezüglich Arbeitsbedingungen und Umweltverschmutzung sowie der Transparenz bei der Auswahl der zu fördernden Unternehmen. Zusätzlich birgt Indikator 14 der gemeinsamen Gebermatrix mit Bezug auf die Bereitstellung landwirtschaftlicher Betriebsmittel Risiken. Darunter könnten Chemikalien (Herbizide, Pestizide, Düngemittel) beschafft und großflächig verteilt werden, was ein Risiko auf Umwelt (insbesondere Boden und Wasser) sowie Gesundheit darstellen kann. Ein zusätzliches Risiko kann darin bestehen, dass die Teilnahmebedingungen an den einzelnen Fördermaßnahmen nicht eindeutig und transparent festgelegt werden. Dadurch werden einzelne Unternehmen, denen die Informationen nicht zugänglich sind, von der Förderung ausgeschlossen. Auf diese Weise könnte das Programm genutzt werden, um Gruppen und Einzelpersonen zu unterstützen, die keinen wirklichen Bedarf haben, bzw. um Vetternwirtschaft zu betreiben. Aufgrund der ermittelten Risiken wird das Nothilfeprogramm folgende Punkte in seiner Konzeption berücksichtigen: a. Die Konditionen, um am Programm teilzunehmen, müssen frei zugänglich und transparent für alle potenziell Interessierte sein. b. Die Kriterien für Auswahl der Unternehmen an den Programmmaßnahmen sollten soziale Ziele beinhalten, bspw. Berücksichtigung von besonders vulnerablen Unternehmen, Anzahl der gefährdeten Beschäftigten / Arbeitsplätze. c. Das Programm muss einen Beschwerdemechanismus im Einklang mit Weltbank-Standards für Interessierte zugänglich machen. d. Es muss vermieden werden, Aktivitäten auf der Ausschlussliste der Nachhaltigkeitsrichtlinien der KfW zu finanzieren. Die Bereitstellung von Agrarprodukten sollte gefährliche Produkte ausschließen und mit angepassten Schutzmaßnahmen und Anwendungsberatung einhergehen Die Risiken hinsichtlich der direkt durch den deutschen Beitrag unterstützten Themenbereiche schätzen wir eher gering bis moderat ein.
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/s/dezLzp
Link kopieren Link kopiert