Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Auswirkungen von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine...
Es ist bereits ersichtlich, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine negative wirtschaftliche Folgen hat, die sich besonders auf die vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen in Simbabwe auswirken. Die Preissteigerungen, Lebensmittelknappheit und Versorgungsengpässe führen zu erheblichen Konsequenzen für die Ernährungssituation dieser bereits beeinträchtigten Bevölkerungsgruppen. Konkret richtet sich das Vorhaben an schwangere und stillende Frauen, Kinder unter 2 Jahren, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Das Vorhaben "Cash Transfers zur Ernährungssicherung und Abfederung der Auswirkungen von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine" hat als Modulziel die Stabilisierung der Ernährungssituation für besonders vulnerable Haushalte durch die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine und das Empowerment von Frauen. Das Modulziel soll mittels Identifizierung bzw. Überprüfung der bereits durch das Regierungsprogramm "Harmonised Social Cash Transfer (HSCT)" ausgewählten Teilnehmer:innen in den Zielregionen, Auszahlung von Transferzahlungen vornehmlich über eine Handy-basierte Plattform, ernährungsbezogene Beratungsangebote über die vorhandene Struktur der Gesundheitshelfer:innen sowie medizinische Interventionen - wenn notwendig - über die Gesundheitseinrichtungen erfolgen. Das Vorhaben soll im strategischen Rahmen der Sonderinitiative "Eine Welt ohne Hunger" (SEWOH) umgesetzt werden und ist nicht Bestandteil eines EZ-Programms, ist jedoch eingebettet in das bestehende System der sozialen Sicherung Simbabwes und komplementiert diese. Projektträger ist UNICEF.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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