BONO - Beschäftigungsförderung und Resilienzstärkung BRIDGES V
Der türkische Staat hat bislang keine adäquaten Maßnahmen ergriffen, um geflüchteten Personen in der Türkei einen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Dies erschwert erheblich ihre Integration und Lebenssituation im Land.
Der integrierte Projektansatz BRIDGES setzt daher auf die Förderung von sozialer und wirtschaftlicher Selbständigkeit der Individuen, um nachhaltige Möglichkeiten für Geflüchtete zu schaffen, ihren Lebensunterhalt ohne Abhängigkeit von staatlichen oder humanitären Hilfen bestreiten zu können. Durch die angebotenen Trainings- und Berufsbildungsmaßnahmen soll die Vermittelbarkeit in den regulären Arbeitsmarkt oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ermöglicht werden. Der Projektträger Danish Refugee Council (DRC) ist bereits seit 2013 in der Türkei in den am stärksten vom Flüchtlingszustrom betroffenen Provinzen aktiv. Die SI-Maßnahme BRIDGES (Building Resilience through Initiatives Defining Growth potential of Economic Solutions for Syrians in Turkey) läuft seit 2016. Mit der Unterstützung durch das BMZ konnte das Projekt 2017- 2025 deutlich ausgeweitet werden. In einer fünften Phase ist eine Verlängerung bis November 2027 vorgesehen.
Die Aktivitäten umfassen im Wesentlichen rechtliche, wirtschaftliche und soziale Beratung, On-the-job Trainings, Stellenvermittlung (u.a. lokale Jobmessen; Vermittlung von Praktika), Lohn- und Arbeitserlaubniszuschüsse, Gründerberatung, Workshops zu Selbständigkeit und die Unterstützung von Gründungsvorhaben im Rahmen von "Start-up Grants" und "Basic and Advanced Entrepreneurship Training".
Das Vorhaben richtet sich insbesondere an syrische Geflüchtete in der Türkei. Die Qualifizierungsmaßnahmen stehen aber grundsätzlich auch türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in den betroffenen Provinzen offen.
Die Projektstandorte erstrecken sich über die Provinzen Hatay, Kilis, Şanlıurfa, Kahramanmaraş und Gaziantep.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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