Blue Action Fund (BAF) - Klimaschutz durch nachhaltige Nutzung von Mangroven-Ökosystemen in Asien
Die neue Finanzierungslinie innerhalb des Blue Action Fund (BAF) zielt darauf ab, einen Beitrag zu den Zielen der internationalen Völkergemeinschaft für den Klimaschutz (Übereinkommen von Paris & UN Klimarahmenkonvention - UNFCCC) und dem Biodiversitätsschutz (UNCBD), insbesondere dem Kunming Montreal Global Biodiversity Framework zu leisten (EZ-Programmziel), insbesondere zu den sog. Nature based Solutions (NBS) in Verbindung von Klima- und Waldschutz. Konkret erfolgt dies durch den Schutz, die Wiederherstellung und die nachhaltige Nutzung von Mangroven (Modulziel) und damit von Küstenökosystemen, die Kohlenstoff in Biomasse und Sedimenten binden und speichern (sog. "Blue Carbon"). Fokussiert wird dabei auf Mangrovengebiete in Asien, die >40% der weltweiten Mangrovengebieten ausmachen. Dadurch sollen - neben den Klimaschutzwirkungen durch Bindung von Kohlenstoff - die Biodiversität in Küstengebieten mit hohem Mangrovenanteil geschützt, Lebensbedingungen der lokalen Küstenbevölkerung verbessert und ihre Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels gestärkt werden. Eine wichtige Komponente ist es da-bei, eine langfristig nachhaltige Finanzierung von Mangrovengebieten und deren Dienstleistungen für die Bevölkerung (z.B. Schutz vor Fluten und Erosion, Versorgung von Fisch & Brennstoffen, Tourismus) zu ermöglichen - insbesondere durch Mobilisierung von Privatkapital über freiwillige Kohlenstoffmärkte. Über die neue Finanzierungslinie können voraussichtlich drei klimarelevante Mangrovengebiete in Asien gezielt geschützt werden. Die neue Finanzierungslinie wird durch ihre speifische Ausrichtung auf Klimaschutz klar vom Hauptprogramm des BAF abgegrenzt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die geplanten Aktivitäten des Blue Action Fund (BAF) zur Förderung von Mangrovenökosystemen sind mit erheblichen sozialen Risiken sowie geringen Umweltrisiken verbunden. Gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie wurde der BAF daher in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "FI/B+" eingestuft. Für den BAF existiert ein Umwelt- und Sozialmanagementsystem (ESMS), das die Anforderungen der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie erfüllt. Das ESMS enthält die BAF-Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und zum Management von Umwelt- und Sozialrisiken (U&S) von Transaktionen und Kooperationen mit Fondsempfängern und mit lokalen Gemeinden als Begünstigte von BAF-Interventionen. Das ESMS enthält auch Anleitungen zur Prüfung von Vorschlägen, zur Kategorisierung von Projekten auf der Grundlage ihrer U&S-Risiken, zur Durchführung von Environmental and Social Due Diligence (ESDD), zur Überwachung der U&S-Leistungen der Fondsempfänger und zur Nachverfolgung von Umwelt- und Sozialmanagementaktivitäten auf der Ebene der Zielgemeinden. Alle geplanten Transaktionen werden mit der Ausschlussliste der KfW Entwicklungsbank abgeglichen. Die Bestimmungen des ESMS gelten für das gesamte BAF-Förderportfolio. Ergänzt wird das ESMS durch den BAF Gender Mainstreaming Leitfaden, eine Hilfestellung für Antragsteller und Fördermittelempfänger im Rahmen der gendersensiblen Planung und Durchführung von Projekten. Die ökologischen und sozialen Risiken und potenziellen Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind durch den ESMS abgedeckt. Beispielsweise können sich Risiken und potenzielle negative Auswirkungen für lokale Gemeinschaften aus Zugangsbeschränkungen für die Nutzung mariner Ressourcen ergeben, wenn die Managementregeln von Schutzgebieten eine solche Zugangsbeschränkung - vorübergehend oder dauerhaft - erfordern. Auch der Einsatz von Personal zur Durchsetzung von Naturschutzgesetzen kann ökologische und soziale Risiken und potenzielle negative Auswirkungen darstellen. Für jede der geplanten Interventionen werden die entsprechenden Umwelt- und Sozialrisiken identifiziert und bewertet, und es werden geeignete Schutzmaßnahmen zur Bewältigung der Risiken und potenziellen Auswirkungen gemäß den Bestimmungen des ESMS der BAF entwickelt und umgesetzt (z. B. Pläne zur Einbindung von Stakeholdern, Prozessrahmen, Pläne für indigene Völker, Pläne zur Durchsetzung von Gesetzen und Sicherheitsmanagement). Das ESMS enthält Bestimmungen, die die umfassende Anerkennung der Rechte lokaler Gemeinschaften und deren kontinuierliche Einbindung und Beteiligung an der Projektentwicklung und -durchführung sicherstellen. In diesem Zusammenhang sind die Beteiligungsrechte indigener Völker mit der entsprechenden Forderung nach freier, vorheriger und informierter Zustimmung (FPIC) Teil des ESMS, falls Eingriffe die Ressourcen, das kulturelle Erbe und die Lebensgrundlagen indigener Völker betreffen. Die ESMS-Bestimmungen werden von der BAF-Leitung angewendet und sind auch für alle Zuwendungsempfänger verbindlich. Für jedes durch den BAF geförderte Projekt ist die Einrichtung und der Betrieb eines zugänglichen, transparenten und kulturell angemessenen Beschwerdemechanismus erforderlich. Der BAF unterhält auch einen institutionellen Beschwerdemechanismus, der über die Website des BAF zugänglich ist.
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