Bildungsprogramm VI
Das Vorhaben ist Teil einer gebergemeinschaftlichen Korbfinanzierung zur Unterstützung des palästinensischen Bildungsministeriums (MoE) bei der Umsetzung der jeweils gültigen palästinensischen Bildungsstrategie (ESSP). Grundlage ist ein Joint Financing Arrangement (JFA) zwischen dem MoE, Deutschland (vertreten durch KFW), Finnland, Norwegen und Irland. Das ESSP umfasst sechs Unterprogramme: (1) Vorschulerziehung; (2) Grundbildung; (3) Sekundarbildung; (4) Berufsbildung; (5) Non-formale Bildung; (6) Governance und Management. Die Festlegung der konkret umzusetzenden Maßnahmen erfolgt im Rahmen von jährlichen Annual Work Plans and Budgets (AWPB). Die AWPBs umfassen ein breites Maßnahmenspektrum, darunter Bau, Erweiterung, Rehabilitierung- und Ausstattung von Schulen und sonstigen Bildungsstätten, von Einrichtungen der Bildungsverwaltung, Training von Lehrkräften und sonstigem Personal, Förderung außerschulischer Aktivitäten, Bereitstellung von Schultransport, Maßnahmen zur Inklusion bzw. Förderung von SchülerInnen mit Behinderungen, etc. Wichtige Partnerinstitutionen sind das MoE und das palästinensische Finanzministerium (MoF). Die Partnerministerien werden durch eine Projektimplementierungseinheit im Gazastreifen und einen JFA-Consultant bei der Durchführung des Programms unterstützt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B" eingeordnet. Es bestehen überschaubare potenzielle negative Auswirkungen oder Risiken, die in der Regel vorhersehbar, temporär, umkehrbar und auf den Standort des Vorhabens begrenzt sind. Sie sind mit Standard-Gegenmaßnahmen minderbar. Umweltrisiken während der Bauphase sind Lärm und Luftverschmutzung durch den Betrieb von Baumaschinen und Baufahrzeugen sowie die Entsorgung von Bauabfällen. Soziale Risiken während der Bauphase betreffen Arbeitsunfälle, Unfälle durch Fahrzeuge im Umfeld der Baustelle, mögliche Arbeit von Kindern unter 15 Jahren sowie die Verletzung von Arbeitnehmerrechten wie zum Beispiel die verspätete Zahlung von Löhnen. In Ergänzung zu dem in den Palästinensischen Gebieten gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen Beschwerdemechanismus ist die Einführung eines vorhabenspezifischen Beschwerdemechanismus vorgesehen, der Baustellen-Anrainern und Arbeitern auf Baustellen wirksame Beschwerdemöglichkeiten einräumt. Außerdem sollen Beteiligungsverfahren eingeführt werden, in deren Rahmen die Bevölkerung rechtzeitig vor der Beauftragung der Bauarbeiten über geplante Bauvorhaben informiert und dazu eingeladen wird, zu den Vorhaben Stellung zu beziehen.
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