"Bildungs- und Gesundheitsprogramm UNRWA - Gaza und Westjordanland" Phase III
Die israelisch-arabischen Kriege seit 1948 haben massive Fluchtbewegungen der Palästinenser verursacht. Rund 2,2 Millionen Menschen und damit fast die Hälfte der in den Palästinensischen Gebieten lebenden Menschen sind Flüchtlinge. Etwa ein Drittel von ihnen lebt in Flüchtlingslagern in Gaza und im Westjordanland. Die wiederholten Eskalationen der Gewalt beeinträchtigen erheblich den dortigen Zugang zu medizinischer Versorgung und Schulbildung palästinensischer Flüchtlinge. Durch die Ausbreitung des Coronavirus Anfang 2020 stößt das bereits zuvor strukturell überlastete Gesundheitssystem an seine Grenzen, insbesondere im Gazastreifen.
Ziel des Vorhabens ist es, den Zugang palästinensischer Flüchtlinge zur medizinischen Basisversorgung und Schulbildung im Kontext der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Damit soll ein Beitrag dazu geleistet werden, die persönlichen und wirtschaftlichen Entwicklungschancen palästinensischer Flüchtlinge in Gaza und im Westjordanland zu verbessern.
Die FZ-Maßnahme trägt zur Stabilität in den Flüchtlingslagern bei, indem sie UNRWA bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfes für den Bereich Gesundheit und Bildung im Kontext der Corona-Krise unterstützt. Hierzu wird Gesundheits- und Bildungspersonal von UNRWA in Gaza und im Westjordanland finanziert. Im Zuge der Corona-bedingten Schließung aller Schulen hat UNRWA auf die sog. Notfallschule ("Education in Emergency") umgestellt, welche bereits in vorherigen Krisen wie dem Syrien- und Gazakonflikt umgesetzt wurde. Sie umfasst die Fortführung von Unterrichtseinheiten über Fernlernmöglichkeiten. Alle Gesundheitszentren wurden entsprechend des WHO Regelwerks umorganisiert, um Patienten mit respirativen Symptomen schnell zu identifizieren und zu isolieren sowie die nötigen Hygiene- und Distanzregelungen umzusetzen. Alle Gesundheitszentren nutzen zudem telemedizinische Möglichkeiten zur Beratung von Patienten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie C eingeordnet, da vom Vorhaben voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken auf Umwelt und soziale Belange ausgehen. Es ist daher kein spezifischer Umwelt- und Sozialmanagementplan erforderlich. Der Partner wurde zur Einführung eines Beschwerdemechanismus verpflichtet und muss die KfW unverzüglich über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse informieren.
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