Beschäftigungs- und Privatsektorförderung für KKMU (Covid-19 Notfallfazilität) II
Kernproblem:
Madagaskar ist durch den Stopp des Tourismus, den Rückgang des Handels und die Unterbrechung von Lieferketten aufgrund der Eindämmungsmaßnahmen in Folge der COVID-19-Pandemie in erheblichem Maße betroffen. Gerade bei kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KKMU) kommt es zu Liquiditätsengpässen sowie vermehrten Insolvenzen. Ende 2020 wurde ein FZ-Vorhaben zur Beschäftigungs- und Privatsektorförderung für KKMU gestartet, im Rahmen dessen die AccèsBanque Madagascar (ABM) zusätzliche, zinsreduzierte Kredite an KKMU bereitstellt, die von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sind oder die erheblichen Auswirkungen auf die Beschäftigung haben. Die Problemlage hat sich aufgrund der anhaltenden COVID-19 Pandemie weiter verschärft.
Modulziel:
Diese zweite COVID-19 Notfallfazilität zielt auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die Bereitstellung von bedarfsgerechten Finanzdienstleistungen und Unterstützungsmaßnahmen für KKMU in Madagaskar.
Wesentliche Outputs:
Durch den FZ-Zuschuss kann die ABM zusätzliche, zinsreduzierte Kredite an KKMU bereitstellen sowie deren Maßnahmen zur Erhaltung von Arbeitsplätzen subventionieren, in den Sektoren, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sind.
Zielgruppe:
Die oben beschriebenen Erleichterungen sollen der Zielgruppe, den KKMU, insbesondere in den Geschäftsbereichen Transport und Logistik, Bildung, Handel und Produktion, weitergegeben werden, um ihre personelle sowie infrastrukturelle Ausstattung zu unterstützen und somit ihre wirtschaftliche Lage stabilisieren zu können.
Beitrag zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030:
Madagaskar bemüht sich um den Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 Infektionen und die gleichzeitige Minimierung der Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Das FZ-Vorhaben unterstützt KKMU mit Überbrückungsfinanzierungen, um die Krise überstehen zu können und Arbeitsplätze in besonders betroffenen Sektoren zu erhalten.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Die Finanzierung wurde entsprechend der Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie FI/C eingeordnet, da durch die Finanzierung voraussichtlich keine oder nur geringe nachteilige Auswirkungen und Risiken für Umwelt und soziale Belange entstehen. Es sind keine besonderen Umwelt- und Sozialmanagementmaßnahmen seitens des Finanzintermediärs erforderlich. Der Finanzintermediär wurde jedoch verpflichtet, adäquate Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und die KfW über umwelt- und sozialrelevante besondere Vorkommnisse zu informieren, sofern sich diese im Rahmen einer Finanzierung mit KfW-Mitteln ereignet haben.
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