Beschäftigung durch lokales Unternehmertum II - Finanzierung lokaler Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen
Mit der Maßnahme wird angestrebt das bisher noch wenig ausgeschöpfte Geschäftsentwicklungspotenzial von frauen-geführten KKMU als Chance zu nutzen, um einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor zu leisten. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Frauen in den Bereichen Kinderbetreuung und Transport umgesetzt werden.
Ziel ist zum einen die Förderung von Wachstum und Schaffung von formellen Arbeitsplätzen für besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Zielgruppen in Jordanien, wie z.B. Menschen außerhalb Ammans. Dies soll durch die Einrichtung eines neuen Finanzierungsfensters beim Industry Development Fund (IDF) erfolgen, unter dem Investitionszuschüsse an frauen-geführte KKMU vergeben werden, die festgelegte Auswahlkriterien erfüllen und Wachstumspotenzial aufweisen. Mit den Zuschüssen sollen Investitionen in Maschinen und Ausrüstung getätigt und Working Capital finanziert werden. Die begünstigten Unternehmen sollen außerdem durch ausgewählte Trainings unterstützt werden.
In einem zweiten Finanzierungsfenster sollen Investitionszuschüsse an Kinderbetreuungsstätten vergeben werden, damit diese ihr Betreuungsangebot ausweiten können.
Zielgruppe des Vorhabens sind frauen-geführte KKMU und Kinderbetreuungsstätten, die einen Zugang zu Investitionsmitteln erhalten. Mittelbare Zielgruppe sind in Jordanien lebende Menschen, die auf der Suche nach einer formellen, nachhaltigen Beschäftigung sind sowie Familien, die Kinderbetreuung benötigen. Da Menschen in ländlichen Regionen Jordaniens besonders stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wird eine Quote von mindestens 40% für Unternehmen außerhalb Ammans festgelegt.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Ziel des Vorhabens ist die Förderung formaler Beschäftigung in Jordanien. Über eine bereits bestehende Fondsverwaltungseinheit (Fund Management Unit, IDF) im Rahmen des Weltbankprojektes sollen an ausgewählte frauengeführte KKMU und Kinderbetreuungsstätten (unmittelbare Zielgruppe) Investitionszuschüsse bereitgestellt werden. Diese ermöglichen es den begünstigten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausweiten, Produkt- und Prozessinnovationen zu realisieren, Investitionen zu tätigen und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die mittelbare Zielgruppe des Vorhabens sind in Jordanien lebende Menschen, die auf der Suche nach einer formellen, nachhaltigen Beschäftigung sind, insbesondere in ländlichen Gebieten. Die vertiefte Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) hat ergeben, dass ein Großteil des Portfolios (begünstigte KKMU) mit der Kategorie C bewertet und nur wenige Zuschüsse unter die Kategorie B fallen werden. Aus diesem Grund wurde das Projekt auch als FI/B eingestuft. Projekte der Kategorien A und B+ sind von der Finanzierung ausgeschlossen. Geringe bis moderate U&S Risiken in Bezug auf Arbeitsbedingungen/-schutz/-sicherheit, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch sind bei den meisten finanzierten Unternehmen zu erwarten. Weitere geringe bis moderate Risiken im Sinne der WB ESS/IFC PS (=World Bank Environmental and Social Standards/International Finance Corporation Performance Standard) können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Zusätzlich muss bei der Risikoabschätzung von Finanzintermediär-Projekten auch die Fähigkeit des Trägers zum Management von U&S-Risiken berücksichtigt werden, Das IDF arbeitet mit der Weltbank zusammen und verwendet den ESMF, der gemäß den Standards der Weltbank erstellt wurde. Das ESMF (=Environmental and Social Management Framework/Rahmenplan für das Umwelt- und Sozialmanagement) des IDF ist aus KfW-Sicht adäquat, um die moderaten Umwelt- und Sozialrisiken zu identifizieren und zu managen. Es wurden jedoch einige Defizite identifiziert, die behoben werden müssen. Es wird vereinbart, dass IDF das existierende ESMS hinsichtlich der KfW Anforderungen überarbeitet (Aktualisierung des Umwelt- und Sozial-Managementplans, Formulierung einer Umwelt- und Sozialstrategie sowie Ausweitung des Beschwerdemechanismus auf das FZ-Neuvorhaben.
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