Berufliche Bildung in der Östlichen Partnerschaft (ÖP) II
Die ukrainische Wirtschaft hat einen hohen ungedeckten Bedarf an Fachkräften. Das System und die Infrastruktur der beruflichen Bildung sind größtenteils veraltet, praxisfern und wenig attraktiv für potenzielle Auszubildende. Der russische Angriff auf die Ukraine am 24.02.2022 hat die Rahmenbedingungen des ukrainischen Berufsbildungssektors noch weiter verschlechtert und somit den Bedarf an der Modernisierung der Berufsbildungsinfrastruktur drastisch erhöht.
Das Vorhaben finanziert die Modernisierung bestehender ukrainischer Berufsschulen zu Exzellenzzentren, was die Rehabilitierung der Infrastruktur, die Beschaffung von neuer Ausstattung und Maschinen, den Auf- und Ausbau der Kooperationen mit Arbeitgebern und die Stärkung des Images der beruflichen Bildung beinhaltet. Ziel des Vorhabens ist es, über die Exzellenzzentren eine arbeitsmarktrelevante, qualitativ hochwertige und praxisorientierte Berufsausbildung anzubieten und die Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen zu verbessern. Zudem sollen die Exzellenzzentren ein qualitatives Arbeitskräfteangebot schaffen, welches gerade für den Wiederaufbau der Ukraine dringend erforderlich ist. Zusätzlich werden Maßnahmen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft umgesetzt, um einen Effekt über die nationalen Grenzen hinaus zu erzielen. Partner des Vorhabens ist das ukrainische Ministerium für Bildung und Wissenschaft und Projektträger ist der Ukrainian Social Investment Fund (USIF). Als Zielgruppe profitieren Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die tendenziell zur ärmeren Bevölkerungsschicht gehören. Zudem profitieren die Lehrkräfte über Trainings und modernere Unterrichtsmaterialien. Indirekte Zielgruppe sind Unternehmen, die von einem erhöhten Angebot an qualifizierten Arbeitskräften, aber auch von angebotenen Kurzzeitkursen für Beschäftigte profitieren.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Projekt wurde gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie "B+" (erhebliches Risiko) eingestuft. Vorhaben mit erheblichen Auswirkungen und/oder Risiken sind solche die in einzelnen Bereichen ein höheres Risiko als "B" aufweisen, aber nicht so vielfältig und beispiellos wie unter A sind. Es könnten potenzielle negative Auswirkungen und Risiken auf Umwelt- und soziale Belange von dem Vorhaben ausgehen, die in der Regel reversibel und lokal begrenzt sind und mit Gegenmaßnahmen nach dem Stand der Technik bzw. mit Standardlösungen gemindert werden können. Typische potenzielle Umwelt- und Sozialauswirkungen, die während der Bauphase des Projekts zu erwarten sind, betreffen die z.B. Lärmentwicklung und Verschlechterung der Luftqualität, Umweltverschmutzungen und Anfall von Abfällen sowie Wasserressourcen usw. Darüber hinaus werden aufgrund des Vorhandenseins von gefährlichen Baumaterialien, einschließlich asbesthaltiger Materialien, potenzielle Auswirkungen auf Arbeitskräfte, Gemeinden und die Umwelt erwartet. Soziale Auswirkungen umfassen typischerweise die Gesundheit und Sicherheit der Anwohner, Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Arbeitsbedingungen. Kein Grunderwerb, verbunden mit dem Risiko der physischen oder wirtschaftlichen Umsiedlung und Verlust von Lebensgrundlagen, ist zu erwarten. Die Projektstandorte könnten in Gebieten liegen, die durch Blindgänger (UXO) und mögliche russische Raketenangriffe gefährdet sind. Die Regionen, in denen sich möglicherweise Blindgänger befinden, stellen eine ernsthafte Bedrohung für Bauarbeiter, Studenten und die örtliche Bevölkerung dar. Versehentliche Detonationen könnten zu Opfern und Projektverzögerungen führen. Außerdem erfordert die Gefahr von Raketenangriffen robuste Sicherheitsmaßnahmen. Vor Baubeginn sind umfassende UXO-Untersuchungen und -Räumungen (falls zutreffend) sowie strenge Sicherheitsprotokolle und Notfallpläne unerlässlich. Die Bewältigung dieser Risiken ist entscheidend für einen sicheren und erfolgreichen Wiederaufbau und die Gewährleistung eines sicheren Umfelds. Obwohl diese Auswirkungen lokal beschränkt und in den meisten Fällen reversibel sind, erfordern sie eine Minderung auf der Grundlage von Standardansätzen und bewährten Verfahren. Diese werden mit Hilfe eines projektspezifischen Umwelt- und Sozialmanagementplans (Environmental and Social Management Plan - ESMP) umgesetzt und überwacht. Dies beinhaltet über die Minderungsmaß-nahmen während der Bauarbeiten hinaus auch die Einbeziehung von Interessengruppen und die Einführung eines Beschwerdemechanismus für Arbeiter*innen und andere vom Projekt betroffene oder interessierte Menschen sowie Maßnahmen für das ordnungsgemäße Management asbesthaltiger und anderer gefährlicher Materialien. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen während des Baus liegt beim Projektträger und dem/den Bauunternehmen.
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