Bekämpfung von Mangelernährung und Stärkung der Resilienz auf Gemeindeebene in Burundi
Das Ziel des FZ-Vorhabens ist die Verbesserung der Ernährungs- und Nahrungsmittelsicherheit insbesondere für Kinder sowie schwangere und stillende Frauen in vier Provinzen in Burundi und Stärkung der Resilienz für vulnerable Haushalte auf Gemeindeebene. Direkte (oder primäre) Zielgruppe sind Kinder unter zwei Jahren, Schwangere und stillende Mütter. Zusätzlich werden mit den Maßnahmen auch Kinder bis zu fünf Jahren und Jugendliche sowie besonders vulnerable Haushalte gefördert . Die indirekte Zielgruppe umfasst die Bevölkerung in den Programmprovinzen und -distrikten (rd. 1,8 Millionen Menschen), die stark von der derzeitigen prekären Nahrungsmittelversorgung betroffen sind (z-B. durch Sensibiliserungskampagnen über Radio, oder die bessere Verfügbarkeit von angereichertem Mehl). Direkte Zielgruppe sind ca. 450.000 direkt Begünstigte jährlich.
Das FZ-Vorhaben sieht einen Mix multisektoraler, bedarfsorientierter Maßnahmen vor und umfasst ernährungssensitive und -spezifische Interventionen durch Anwendung eines gemeindebasierten Ansatzes. Hierzu zählen u.a. ernährungssensitive Cash Transfers begleitet durch ernährungsbezogene Sensibilisierungsmaßnahmen, die sich vor allem an schwangere und stillende Frauen richten bzw. Frauen mit Kindern unter zwei Jahren. Darüber hinaus werden ernährungsspezifische Interventionen u.a. durch Spezialnahrung für Kinder unter zwei Jahren umgesetzt.
Empfänger der FZ-Mittel sind das Welternährungsprogramm (World Food Programme - WFP) und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Children's Fund - UNICEF). Die beiden UN-Organisationen sind auch Träger der Maßnahme und werden das Vorhaben gemeinschaftlich entsprechend der jeweils definierten Zuständigkeiten und Kernkompetenzen durchführen.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf insgesamt 15,0 Mio. EUR, die aus SEWOH-Mitteln finanziert werden. Der Implementierungszeitraum der Leistungen des Gesamtprojekts beträgt insgesamt 60 Monate.
Umwelt- und Sozialverträglichkeit
Das Vorhaben wurde gemäß der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie und unter Anwendung der Standard Operating Procedures für die Partnerschaft zwischen KfW und UNICEF in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie B eingeordnet. Durch das Vorhaben sind leichte bis moderate soziale Risiken gegeben; Umweltrisiken werden nicht antizipiert. Die Sozialrisiken beziehen sich unter anderem auf durch COVID-19 gegebene Gesundheitsrisken für Vorhabenbegünstigte und Arbeiter in der Durchführung der Aktivitäten. Es ergeben sich Übertragungsrisken von COVID-19 insbesondere bei Aktivitäten mit vielen Begünstigten sowie zwischen Arbeitern. Um die hier beschriebenen Risiken zu vermeiden und zu vermindern, sind grundsätzlich die nationale Umwelt- und Sozialgesetzgebung einzuhalten, sowie die Nachhaltigkeitsanforderungen der KfW Entwicklungsbank. Um das zu gewährleisten, muss UNICEF Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsrisken identifizieren und geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen müssen auch COVID-19 Prävention umfassen. Die Prozeduren zur Risikoermittlung sowie die Vermeidungsmaßnahmen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und Verträge für im Vorhaben durchgeführte Vergaben, wie beispielsweise kleinere Bauvorhaben. Außerdem wird UNICEF eine Beschwerdemechanismus entwickeln und umsetzen und der Öffentlichkeit und der durch das Vorhaben betroffenen Bevölkerung zugänglich machen. Etwaige Beschwerden werden durch UNICEF bearbeitet und Ergebnisse werden an die Beschwerdeträger kommuniziert. UNICEF wird die KfW halbjährlich über den Umgang mit Umwelt- und Sozialrisken und die Umsetzung der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen informieren.
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